Beitrag vom 28.02.2025
Was darf ich melden? Meldefähige Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Juli 2023 sind Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, interne Meldestellen für Whistleblower einzurichten. Das Gesetz zielt darauf ab, Hinweisgeber, die im beruflichen Umfeld Missstände aufdecken, effektiv vor Repressalien zu schützen und gleichzeitig zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften beizutragen.