Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Gesundheitswesen erfordert besondere Sorgfalt. Sobald ein Gesundheitsbezug besteht oder Gesundheitsdaten mit Personendaten verknüpft werden, gelten strengere Anforderungen an den Datenschutz. Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen, Laboratorien und andere im Gesundheitswesen tätige Organisationen müssen sich daher mit dem Schutz von Gesundheitsdaten auseinandersetzen.
Personenbezogene Daten mit Gesundheitsbezug DSGVO-konform verarbeiten
Profitieren Sie von unserem Know-how im Datenschutz. Gerne unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Prozesse, um Gesundheitsdaten zulässig zu verarbeiten.
Was ist Gesundheitsdatenschutz?
Personenbezogene Daten mit Gesundheitsbezug gehören den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ an und unterliegen damit der höchsten Stufe im Datenschutz.
Der Begriff „Gesundheitsdatenschutz“ ist allerdings nicht in der DSGVO verankert. Vielmehr soll diese Bezeichnung verdeutlichen, dass es um den Schutz von personenbezogenen Daten mit Gesundheitsbezug geht und somit besondere Vorsicht angebracht ist.
Weil der Gesundheitsdatenschutz nicht explizit im Gesetz behandelt wird, gelten die allgemeinen Regelungen des Datenschutzes – insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz „besonderer Kategorien personenbezogener Daten.“
Beispiele für datenschutzrechtliche Fragenstellungen im alltäglichen Geschäftsbetrieb eines Krankenhauses:
- Patientendatenmanagement
Die sichere Erfassung, Speicherung und Verarbeitung sensibler Patientendaten ist entscheidend, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden. - Notfallzugriff
Regelungen für den Zugriff auf Patientendaten im Notfall ohne Verletzung der Datenschutzrichtlinien. - Mitarbeiterschulung
Regelmäßige Schulungen des medizinischen Personals zu Datenschutzbestimmungen und sicherem Umgang mit Daten. - Dokumentationspflichten
Einhaltung der Dokumentationspflichten, um den Datenschutz und die korrekte Datenverarbeitung nachweisen zu können. - Datenanonymisierung
Anonymisierung und Pseudonymisierung von Patientendaten für Forschungszwecke, um die Privatsphäre der Patienten zu schützen. - Zugriffskontrolle
Sicherstellung, dass nur autorisiertes Personal Zugang zu vertraulichen Patientendaten hat, um Missbrauch zu verhindern.
Warum muss es Datenschutz im Gesundheitswesen geben?
Konzepte und Schutzmaßnahmen werden geschaffen, um die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren. Sollten personenbezogene Daten in die falschen Hände geraten, kann dies für betroffene Personen unangenehme Konsequenzen haben. Handelt es sich um Daten mit Gesundheitsbezug, ist das Gefahrenpotential noch größer, weil die Personen, die Zugriff auf diese Daten haben, z.B. über Erkrankungen oder andere gesundheitliche Auffälligkeiten Bescheid wissen.
Eine der wichtigsten Aufgaben im Gesundheitsdatenschutz besteht darin, alle Personen, die relevante Daten erheben oder verarbeiten, angemessen zu sensibilisieren. Ob Arzt, Labormitarbeiter oder Praktikant: Alle müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und zugleich wissen, wie sie mit Patientendaten umzugehen haben, damit sich keine Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen ereignen.
Konsquenzen bei unzureichendem Datenschutz
Wenn Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens den Datenschutz nicht beachten, kann es zu Datenschutzverstößen kommen. Da einige dieser Daten als besondere Kategorien personenbezogener Daten gelten, kann dies im Ernstfall zu erheblichen Bußgeldern führen. Der Schutz dieser sensiblen Daten ist daher von größter Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Datenschutz in Klinken, Laboren und Forschungseinrichtungen professionell umgesetzt
Die meisten Kliniken und Forschungseinrichtungen verfügen nicht über das nötige Fachpersonal, um den Datenschutz eigenständig professionell zu regeln, was Risiken hinsichtlich Abmahnungen und Bußgeldern birgt.
Wir verfügen über das notwendige Wissen und die Erfahrung, um alle Risiken sicher zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Für unsere Kunden im Gesundheitswesen entwickeln wir maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte. Solch ein Konzept gewährleistet, dass die Anforderungen an den Datenschutz fortlaufend erfüllt werden und somit ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet ist.
Synergien nutzen: Datenschutz und Informationssicherheit vereint
Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen und andere Organisationen des Gesundheitswesens profitieren von einer Zusammenarbeit mit uns nicht nur im Bereich des Datenschutzes. Unser Beratungsansatz berücksichtigt die betroffenen Daten auch unter dem Aspekt der Informationssicherheit. Dadurch ergeben sich Synergieeffekte bei der Erfüllung weiterer Regularien, wie z.B. NIS2. Das Ergebnis ist ein verbesserter Schutz bei hoher Kosteneffizienz.
Wir unterstützen Sie beim sicheren Umgang mit Gesundheitsdaten
Wenn auch Sie im Gesundheitswesen oder in der Gesundheitsbranche tätig sind und nach Möglichkeiten suchen, sich im Bereich des Gesundheitsdatenschutzes abzusichern, sind Sie bei uns genau richtig. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Datenschutzlösung. Gerne beraten wir Sie auch zu Informationssicherheit und anderen Compliance-Themen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung - wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Gern beraten wir Sie
Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an einer Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 0800-5600831 (gebührenfrei) und über unser Kontaktformular.