Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert eine umfassende Verantwortung für faire und nachhaltige Produktion, Beschaffung und Rohstoffgewinnung und stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit gezielten Risikoanalysen, effektiven Management-Tools und einer klaren Compliance können diese Anforderungen jedoch erfüllt und Stolpersteine überwunden werden.
Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen
Sorgenfrei produzieren und handeln. Mit unserer Expertise navigieren Sie sicher durch die komplexen Anforderungen des LkSG.
Ziele des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt Deutschland weltweit eine Vorreiterrolle in der Gesetzgebung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten ein. Das Gesetz verfolgt folgende Ziele
- Wahrung der Menschenrechte
Sicherstellung, dass es in globalen Lieferketten nicht zu Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei oder Missachtung des Arbeitsschutzes kommt. - Vermeidung von Umweltschäden
Einbeziehung ökologischer Komponenten, um den Einsatz gefährlicher Stoffe wie Quecksilber zu reduzieren und die Ausfuhr gefährlicher Abfälle zu kontrollieren. - Verantwortung und Fairness
Förderung einer verantwortungsvollen und fairen Produktion, Zulieferung und Rohstoffgewinnung im In- und Ausland. - Schaffung von Transparenz und Rechenschaftspflicht
Verpflichtung der Unternehmen zu regelmäßigen Risikoanalysen und Berichterstattung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). - Verhinderung von Missbrauch
Einführung von Maßnahmen, die z.B. das Vorenthalten einer angemessenen Entlohnung verhindern. - Nachhaltiges Wirtschaften fördern
Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, ihre Geschäftsprozesse nachhaltiger und verantwortungsvoller zu gestalten.
Bedeutung für Unternehmen
Initial galt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, seit 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht.
Das BAFA kann Auskünfte und Unterlagen von Unternehmen anfordern und bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten Bußgelder verhängen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro.
Auswirkungen und Konsequenzen
Für die betroffenen Unternehmen ergibt sich daraus ein breites Spektrum an Pflichten, das umfassende Anforderungen an die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette stellt.
- Risikoanalyse
Identifizierung potenzieller Menschenrechts- und Umweltrisiken in der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der gesamten Lieferkette. - Risikomanagement
Auf Basis der Risikoanalyse ist ein effektives Risikomanagement zu installieren. Dies beinhaltet die Entwicklung von Präventiv- und Korrekturmaßnahmen, um identifizierte Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. - Lieferantenmanagement
Lieferanten müssen sorgfältig ausgewählt und überwacht werden. Dazu gehören die Einbeziehung von Menschenrechts- und Umweltkriterien in die Lieferantenauswahl und die Durchführung regelmäßiger Audits bei den Lieferanten. - Beschwerdemechanismen
Es müssen transparente und zugängliche Beschwerdemechanismen existieren, über die Arbeitnehmer, Geschäftspartner und andere Betroffene mögliche Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden melden können. - Berichterstattung
Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten berichten. Dieser Bericht muss sowohl intern als auch extern zugänglich sein. - Grundsatzerklärung
Es muss eine öffentlich zugängliche Grundsatzerklärung veröffentlicht werden, in der sich das Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt verpflichtet. - Menschenrechtsbeauftragter
Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen einen Menschenrechtsbeauftragten benennen, der für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten verantwortlich ist.
Unsere Leistungen
Jedes Unternehmen ist einzigartig. Deshalb bieten wir keine standardisierten Lösungen an. Wir analysieren Ihre individuellen Prozesse und Strukturen, um maßgeschneiderte Strategien zur Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu entwickeln.
- Analyse
Wir analysieren Ihre gesamte Lieferkette, identifizieren Risiken und ermitteln Ihren aktuellen Reifegrad hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. - Risikomanagement
Auf Basis unserer Analyse entwickeln wir ein maßgeschneidertes Risikomanagementsystem, um potenzielle Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. - Tool-Implementierung
Wir unterstützen Sie bei Auswahl und Implementierung geeigneter Softwarelösungen zur Effizienzsteigerung und zur Erfüllung der Dokumentationspflichten. - Operationalisierung
Wir helfen Ihnen dabei, die neuen Prozesse in Ihre bestehende Organisation zu integrieren und nachhaltig zu verankern. - Compliance
Wir stellen sicher, dass Ihre Lieferkette den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie jederzeit nachweisen können, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. - Sustainability
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Lieferkette nachhaltiger zu gestalten und Ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem praxisorientierten Ansatz unterstützen wir Sie dabei, die Herausforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfolgreich zu meistern. Profitieren Sie von unserer Expertise und gestalten Sie Ihre Lieferkette nachhaltig und transparent. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung und erfahren Sie mehr über unsere maßgeschneiderten Lösungen.
Gern beraten wir Sie
Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an einer Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 0800-5600831 (gebührenfrei) und über unser Kontaktformular.