Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz

Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz

Ihr sicherer Weg zur LkSG-Konformität

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es stellt einen wichtigen Meilenstein für eine faire und nachhaltige Produktion, Beschaffung und Rohstoffgewinnung dar. Als deutsches Lieferkettengesetz stellt es Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, Prozesse entlang der Lieferkette zu optimieren und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Mit gezielten Maßnahmen wie Risikoanalysen, effektiven Management-Tools und einer klaren Compliance können Unternehmen diese Anforderungen erfolgreich erfüllen.

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Grundlegendes zum Thema

Was Sie darüber wissen sollten

Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz Hintergrund

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz macht Deutschland zu einem Vorreiter im Kampf für Menschenrechte und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Es fordert Unternehmen auf, Verantwortung für ihre gesamten Lieferketten zu übernehmen und verfolgt dabei mehrere zentrale Ziele:

  • Wahrung der Menschenrechte
    Sicherstellung, dass es in globalen Lieferketten nicht zu Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei oder Missachtung des Arbeitsschutzes kommt.
  • Förderung von Nachhaltigkeit
    Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, ihre Geschäftsprozesse nachhaltiger und verantwortungsbewusster zu gestalten.
  • Vermeidung von Umweltschäden
    Einbeziehung ökologischer Komponenten, um den Einsatz gefährlicher Stoffe zu reduzieren und die Ausfuhr gefährlicher Abfälle zu kontrollieren.
  • Schaffung von Transparenz und Rechenschaftspflicht
    Verpflichtung der Unternehmen zur regelmäßigen Risikoanalyse und Berichterstattung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Verhinderung von Missbrauch
    Einführung von Maßnahmen, die z.B. das Vorenthalten einer angemessenen Entlohnung verhindern.

Ursprünge und Hintergründe des Gesetzes

Die Entstehung des LkSG geht auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN) und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln zurück.

Die VN-Leitprinzipien haben mit dem Drei-Säulen-Modell „Schutz, Achtung und Abhilfe“ erstmals einen globalen Rahmen geschaffen, der die menschenrechtliche Verantwortung von Staaten und Unternehmen klar definiert.

Die OECD-Leitsätze enthalten Empfehlungen zu zentralen Themen wie Menschenrechte, Umwelt, Korruptionsprävention und Arbeitnehmerrechte. Zentral verankert ist der Ansatz der Sorgfaltspflicht: Unternehmen sollen durch risikobasierte Prüfungen negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit – auch in ihrer Lieferkette – verhindern oder mindern.

Relevanz für die Praxis

Was bedeutet das für Sie?

Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz Praxis

Initial galt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, seit 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht.

Die Einhaltung wird streng überwacht: Das BAFA kontrolliert Berichte, fordert Nachweise an und verhängt bei Verstößen empfindliche Strafen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, können zudem von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Auswirkungen und Konsequenzen

Für die betroffenen Unternehmen ergibt sich daraus ein breites Spektrum an Sorgfaltspflichten, das folgende Elemente umfasst

Pflicht Bedeutung im Detail

Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen

Identifizierung potenzieller Menschenrechts- und Umweltrisiken in der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der gesamten Lieferkette.

Einrichtung eines Risikomanagements

Dies beinhaltet die Entwicklung von Präventiv- und Korrekturmaßnahmen, um identifizierte Risiken zu minimieren oder zu beseitigen.

Festlegung der betriebsinternen Zuständigkeit

Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen einen Menschenrechtsbeauftragten benennen, der für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten verantwortlich ist.

Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung

Es muss eine öffentlich zugängliche Grundsatzerklärung veröffentlicht werden, in der sich das Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt verpflichtet.

Verankerung von Präventionsmaßnahmen

Sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei unmittelbaren Zulieferern ist die Ergreifung vorbeugender Maßnahmen notwendig, um potenzielle Risiken zu beseitigen oder zu minimieren.

Ergreifung von Abhilfemaßnahmen

Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um festgestellte Missstände zu beseitigen.

Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Es muss transparente und zugängliche Beschwerdemechanismen geben, über die Mitarbeiter, Geschäftspartner und andere Stakeholder mögliche Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden melden können.

Lieferantenmanagement

Lieferanten sind sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Dazu gehören die Einbeziehung von Menschenrechts- und Umweltkriterien in die Lieferantenauswahl und die Durchführung regelmäßiger Audits bei Lieferanten.

Dokumentation und Berichterstattung

Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht berichten. Dieser Bericht muss sowohl intern als auch extern zugänglich sein.

Es wird von Unternehmen gefordert, im angemessenen Umfang geeignete Vorkehrungen zu ergreifen, um Verletzungen des Gesetzes vorzubeugen.

Von der Herausforderung zur Lösung

Was Sie bei der Umsetzung beachten müssen

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz diente als Vorbild für die EU-Lieferkettenrichtlinie. Die im Juli 2024 verabschiedete Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) muss von den EU-Mitgliedstaaten bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und wird das deutsche LkSG an mehreren Stellen verschärfen.

Für Unternehmen in Deutschland ist es daher notwendig, sich auf die Vorgaben der europäischen Lieferkettenrichtlinie vorzubereiten und ihre Prozesse anzupassen. Die Umsetzung der Anforderungen bietet aber auch viele Chancen für Unternehmen:

  • Reputation stärken
    Kunden und Geschäftspartner schätzen transparentes und nachhaltiges Wirtschaften.
  • Wettbewerbsvorteile sichern
    Unternehmen, die ihre Lieferketten optimieren, sind langfristig effizienter und wettbewerbsfähiger.
  • Resilienz erhöhen
    Durch nachhaltiges Wirtschaften können Risiken wie Ressourcenengpässe oder Lieferunterbrechungen minimiert werden.

Unser Angebot

Ihr Partner und Dienstleister in Sachen Compliance

Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz Angebot

Jedes Unternehmen ist einzigartig. Wir analysieren Ihre individuellen Prozesse und Strukturen, um maßgeschneiderte Strategien zur Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu entwickeln.

  • Analyse
    Wir analysieren Ihre gesamte Lieferkette, identifizieren Risiken und ermitteln Ihren aktuellen Reifegrad hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
  • Risikomanagement
    Auf Basis unserer Analyse entwickeln wir ein maßgeschneidertes Risikomanagementsystem, um potenzielle Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren.
  • Implementierung geeigneter Tools
    Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Einführung digitaler Lösungen, die Ihre Dokumentations- und Berichtspflichten erleichtern.
  • Integration in Ihre Organisation
    Wir helfen Ihnen dabei, die neuen Prozesse in Ihre bestehende Organisation zu integrieren und nachhaltig zu verankern.
  • Beratung zur Compliance
    Wir stellen sicher, dass Ihre Lieferkette den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie jederzeit nachweisen können, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllen.
  • Sustainability
    Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Lieferkette nachhaltiger zu gestalten und Ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Nachhaltig handeln, Verantwortung zeigen, Zukunft sichern – wir sind Ihr Partner

Die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich als zukunftsorientiertes Unternehmen zu positionieren.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem praxisorientierten Ansatz unterstützen wir Sie dabei, die Herausforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfolgreich zu meistern. Profitieren Sie von unserer Expertise und gestalten Sie Ihre Lieferkette nachhaltig und transparent. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie mehr über unsere Lösungen.

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