Mit einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Datenerhebungspraxis vieler Unternehmen auf den Kopf gestellt. Konkret ging es um die Frage, ob Unternehmen das Geschlecht ihrer Kunden für Marketingzwecke abfragen dürfen. Die Antwort des EuGH ist eindeutig: Nein!

Hintergrund des Urteils

Auslöser für das Urteil war ein Fall der französischen Staatsbahn SNCF. Diese hatte bei der Online-Buchung von Fahrkarten die Angabe des Geschlechts verlangt, um die Kunden personalisiert ansprechen zu können.

Der EuGH stellte klar, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Erhebung personenbezogener Daten wie dem Geschlecht enge Grenzen setzt. Eine höfliche Anrede oder personalisierte Werbung rechtfertigen diese Datenverarbeitung nicht.

Konsequenzen für andere Unternehmen

Das Urteil betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse personenbezogene Daten erheben. Ob im E-Commerce, bei der Anmeldung zum Newsletter oder bei der Teilnahme an Gewinnspielen – häufig wird das Geschlecht zu Personalisierungszwecken abgefragt und gespeichert.

Unternehmen sollten daher dringend ihre Geschäftspraktiken überprüfen und sicherstellen, dass sie das Geschlecht nicht unnötig erheben. Dies kann beispielsweise die Anpassung von Formularen, Online-Shops und CRM-Systemen bedeuten.

Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass Felder wie die Anrede vollständig aus den Formularen verschwinden müssen. Unternehmen können weiterhin die Möglichkeit anbieten, eine Anrede auszuwählen, aber diese Option sollte nicht verpflichtend sein. Die Betroffenen sollten frei entscheiden können, ob sie diese Information preisgeben wollen oder nicht.

Aus technischer Sicht gibt es verschiedene Möglichkeiten, die neuen Anforderungen umzusetzen. Formulare können z.B. so angepasst werden, dass das Feld für die Angabe des Geschlechts optional wird, eine offene Eingabe möglich ist oder das Feld ganz weggelassen wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer allgemeinen Anrede (z.B. „Sehr geehrte Kundinnen / Sehr geehrte Kunden“).

Fazit

Unternehmen sollten ihre Datenerhebung zu Marketingzwecken überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Wenn Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben oder Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um mehr zu erfahren.