Deepseek sorgt derzeit für viel Aufmerksamkeit. Das neue KI-Sprachmodell verspricht beeindruckende Leistungen, und viele Nutzer möchten es ausprobieren. Doch gerade bei innovativen Technologien sollte der Datenschutz nicht außer Acht gelassen werden. Deepseek, entwickelt in China, wirft in diesem Bereich erhebliche Fragen auf, die sowohl Unternehmen als auch Privatnutzer beunruhigen sollten.
Datenschutzrechtliche Bedenken: Ein chinesisches Fragezeichen
China ist ein Land, dessen Datenschutzgesetzgebung sich grundlegend von der europäischen unterscheidet. Während die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) strenge Standards setzt, sind die Regelungen in China weniger restriktiv und erlauben dem Staat einen umfassenderen Einblick in die Datenströme. Allein dies sollte zur Vorsicht mahnen.
Ein gravierendes Problem ist die mangelnde Transparenz von Deepseek in Bezug auf die Datenverarbeitung. Wichtige Fragen bleiben unbeantwortet:
- Welche Daten werden erfasst?
- Wie lange werden sie gespeichert?
- Wer hat Zugriff darauf?
- Werden Daten zur Verbesserung des Modells verwendet?
Da keine detaillierte Datenschutzrichtlinie verfügbar ist, bleibt die Nutzung von Deepseek mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.
Risiken im Detail: Intransparenz und DSGVO-Verstöße
Deepseek verarbeitet alle eingegebenen Informationen. Das können harmlose Textanfragen sein, aber auch personenbezogene Daten wie Namen, Adressen oder sogar sensible Gesundheitsdaten. Problematisch ist, dass unklar bleibt, ob Deepseek diese Daten nur zur Beantwortung der Anfrage nutzt oder darüber hinaus speichert und weiterverwendet.
Kritische Datenschutzprobleme:
- Fehlende Informationen zur Datenverarbeitung
Ohne eine transparente Offenlegung der Datenflüsse bleibt unklar, ob personenbezogene Daten DSGVO-konform verarbeitet werden. - Fehlende EU-Vertretung
Laut DSGVO benötigen Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, einen Vertreter in der EU. Deepseek scheint bisher keinen solchen Vertreter benannt zu haben. - Datentransfers in Drittstaaten
Für Datenübermittlungen in Drittstaaten ohne Angemessenheitsbeschluss gelten strenge Regeln. Ohne angemessene Garantien sollte dies unzulässig sein.
Ähnliche Bedenken wurden bereits bei anderen KI-Tools geäußert, die außerhalb der EU entwickelt wurden. OpenAI hat beispielsweise für ChatGPT klare Richtlinien für die Speicherung und Verwendung von Daten formuliert, während Deepseek dies bisher versäumt hat.
Empfehlung: Keine Nutzung im produktiven Umfeld
Aufgrund der gravierenden Unsicherheiten sollten Unternehmen Deepseek derzeit nicht produktiv einsetzen. Die Gefahr, personenbezogene Daten unkontrolliert weiterzugeben und damit gegen die DSGVO zu verstoßen, ist zu hoch. Falls Unternehmen Deepseek testen möchten, sollten sie folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen:
- Keine sensiblen oder personenbezogenen Daten eingeben
- Anonymisierte oder synthetische Testdaten verwenden
- Datenschutzrechtliche Entwicklungen zu Deepseek beobachten
Fazit: Viel Potenzial, aber inakzeptable Risiken
Deepseek ist zweifellos ein leistungsstarkes KI-Tool mit großem Potenzial. Solange jedoch keine klaren Datenschutzrichtlinien vorliegen und kein EU-Vertreter benannt ist, bleibt die Nutzung aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklich. Unternehmen und Nutzer sollten daher vorsichtig sein und Deepseek bis auf Weiteres nicht im produktiven Umfeld einsetzen.
Die Frage bleibt offen: Wird Deepseek seine Datenschutzpraxis in Zukunft transparenter gestalten? Bis dahin bleibt das Tool ein erhebliches Risiko für EU-Unternehmen.
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