Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, hat erstmals einen Dienst zur automatischen Verwaltung von Cookie-Einwilligungen in Deutschland offiziell anerkannt. Das Browser-Plugin „Consenter“ erfüllt nach Feststellung der Behörde die gesetzlichen Vorgaben der Einwilligungsverwaltungsverordnung, die seit April 2025 in Kraft ist.
Ein neuer Ansatz gegen die Cookie-Banner-Flut
Mit der Anerkennung von Consenter geht die BfDI einen wichtigen Schritt, um die allgegenwärtige Flut von Cookie-Bannern einzudämmen. Das Plugin ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, ihre Einwilligungsentscheidungen zentral zu speichern und automatisch auf verschiedenen Webseiten anwenden zu lassen. Damit soll die sogenannte „Zustimmungsmüdigkeit“ verringert werden – also die Tendenz vieler Nutzer, Cookie-Banner reflexartig zu akzeptieren, nur um Inhalte sehen zu können.
Entwickelt wurde Consenter von der Berliner Legal-Tech-Firma Law & Innovation Technology gemeinsam mit Forschenden der Universität der Künste Berlin, des Einstein Centers und des Alexander-von-Humboldt-Instituts für Internet und Gesellschaft. Die Veröffentlichung ist für Ende November 2025 geplant.
Rechtlicher Rahmen: Die Einwilligungsverwaltungsverordnung
Die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EVV) schafft erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für sogenannte Personal Information Management Systems (PIMS). Diese Dienste sollen Nutzerentscheidungen zu Cookies oder anderen Tracking-Technologien über Webseiten hinweg technisch durchsetzbar machen.
Für Webseitenbetreiber eröffnet die Einwilligungsverwaltungsverordnung neue Möglichkeiten: Sie können künftig mit anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung (PIMS) zusammenarbeiten und so den Nutzern eine zentrale Steuerung ihrer Einwilligungen ermöglichen.
Eine rechtliche Verpflichtung, diese Systeme zu erkennen oder zu unterstützen, besteht derzeit jedoch nicht. Wer sich dafür entscheidet, muss lediglich sicherstellen, dass die technischen Schnittstellen korrekt umgesetzt werden und die übermittelten Präferenzen rechtskonform verarbeitet werden.
Was das für Unternehmen bedeutet
Für Unternehmen kann die Anerkennung von Consenter langfristig erhebliche Auswirkungen haben:
- Organisatorisch kann sich die Kommunikation mit Nutzerinnen und Nutzern verändern. Einwilligungen werden nicht mehr einzeln, sondern zentral verwaltet.
- Datenschutzrechtlich kann die Nutzung solcher Dienste helfen, die Anforderungen aus Art. 7 DSGVO („Nachweis der Einwilligung“) effizienter zu erfüllen.
Allerdings ist die Anerkennung eines einzelnen Tools noch kein Freifahrtschein: Webseitenbetreiber sind weiterhin verpflichtet, Einwilligungen einzuholen, solange kein kompatibles System aktiv genutzt wird. Auch bleibt offen, wie schnell große Plattformen oder Marketingnetzwerke die neuen Schnittstellen unterstützen.
Nutzerverhalten: Wissen gering, Wunsch nach Kontrolle groß
Laut einer aktuellen BfDI-Umfrage wissen nur 43 % der Internetnutzer, was Cookies genau sind und wozu sie eingesetzt werden. Gleichzeitig wünschen sich 83 % mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten. Zwei Drittel der Befragten können sich vorstellen, einen Cookie-Manager wie Consenter einzusetzen – vorausgesetzt, die Einstellungen gelten plattformübergreifend.
Fazit: Ein Schritt in Richtung wirksamer Datenschutzpraxis
Mit der Anerkennung des ersten Einwilligungsverwaltungsdienstes wird ein Konzept Realität, das schon lange gefordert wurde: die dauerhafte und nutzerzentrierte Steuerung von Einwilligungen. Für Datenschutzbeauftragte und IT-Verantwortliche in Unternehmen lohnt es sich, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.
Wer seine Website künftig datenschutzkonform gestalten will, sollte frühzeitig prüfen, ob und wie die eigene Consent-Management-Lösung PIMS-kompatibel gemacht werden kann.
Die rechtlichen und technischen Anforderungen im Datenschutz entwickeln sich stetig weiter – ob bei der Gestaltung von Cookie-Einwilligungen, der Nutzung von PIMS-Diensten oder bei anderen Fragen rund um die DSGVO-Compliance.
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