Jeder kennt sie, fast jeder ärgert sich über sie: die Cookie-Banner, die uns auf fast jeder Website begegnen. Immer wieder fordern sie den Nutzer auf, seine Einwilligung zur Datenverarbeitung zu erteilen – ein Prozess, der nicht nur zeitaufwändig, sondern auch frustrierend ist. Ab heute, dem 1. April 2025, soll sich das ändern.

Die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) ist in Kraft getreten und verspricht eine Erleichterung. Ziel ist es, Nutzern eine zentrale Verwaltung ihrer Cookie-Präferenzen zu ermöglichen, sodass lästige Banner der Vergangenheit angehören. Doch wie funktioniert das genau und wird sich die Situation wirklich verbessern?

Was regelt die Einwilligungs­verwaltungsverordnung?

Die EinwV basiert auf § 26 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) und schafft einen rechtlichen Rahmen für Dienste zur Einwilligungsverwaltung. Die Idee dahinter: Nutzer sollen ihre Cookie-Präferenzen einmal zentral hinterlegen können, anstatt sie auf jeder einzelnen Webseite neu einstellen zu müssen. Diese Einstellungen werden dann automatisch an Webseiten übermittelt, sodass wiederholte Einwilligungsanfragen entfallen.

Die Nutzung solcher Dienste ist für die Betreiber der Webseiten freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung, die gespeicherten Einwilligungen zu akzeptieren. Das bedeutet, dass Webseiten weiterhin ihre eigenen Banner verwenden können.

Wie funktioniert die zentrale Einwilligungsverwaltung?

Konkret sieht das Konzept vor, dass unabhängige Anbieter sogenannte „Dienste zur Einwilligungsverwaltung“ bereitstellen. Diese könnten als eigenständige Plattformen oder als Teil bestehender Lösungen wie Single-Sign-on-Diensten fungieren. Nutzer können dort einmalig festlegen, ob und welche Cookies sie akzeptieren. Diese Entscheidung wird gespeichert und an Webseiten weitergegeben.

Um Vertrauen und Sicherheit zu gewährleisten, müssen sich Anbieter eines solchen Dienstes offiziell bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI) registrieren. Dafür müssen sie ein Sicherheitskonzept vorlegen, das technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Nutzerdaten enthält.

Probleme und offene Fragen

So gut die Idee klingt, die Umsetzung steht vor erheblichen Herausforderungen. Der größte Knackpunkt: Bislang hat sich noch kein einziger Anbieter für einen solchen Dienst registriert. Das bedeutet, dass die Verordnung zwar theoretisch in Kraft ist, aber praktisch noch keine Lösung existiert.

Hinzu kommt, dass Webseitenbetreiber nicht verpflichtet sind, diese zentralen Einwilligungen zu respektieren. Nutzer könnten also trotz gespeicherter Präferenzen weiterhin mit Einwilligungsbannern konfrontiert werden. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Verordnung ihr Ziel damit verfehlen könnte. Einige Datenschutzexperten sehen das Risiko, dass Nutzer weiterhin durch irreführende Banner-Designs zu schnellen „Akzeptieren“-Klicks verleitet werden.

Ausblick und Fazit

Die EinwV ist ein Schritt in die richtige Richtung – zumindest auf dem Papier. Die Idee, Cookie-Präferenzen zentral zu speichern, könnte den Umgang mit Online-Datenschutz deutlich erleichtern. Doch ohne registrierte Anbieter bleibt die Umsetzung fraglich.

Die Bundesregierung plant, die Wirksamkeit der Verordnung innerhalb von zwei Jahren zu überprüfen. Sollte sich das System nicht durchsetzen, könnte eine europäische Lösung der nächste logische Schritt sein. Bis dahin bleiben Cookie-Banner weiterhin allgegenwärtig.

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Philipp Herold

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