Ohne tiefgreifende Fachkunde ist es kaum möglich, die vielschichtigen Anforderungen des betrieblichen Datenschutzes gemäß DSGVO und BDSG wirksam umzusetzen. Unternehmen stehen daher vor der Entscheidung: Entweder intern die nötige Datenschutzkompetenz aufbauen – oder auf externe Expertise zurückgreifen. Viele Organisationen suchen dabei zunächst nach einem Anwalt für Datenschutz.
Nachfolgend zeigen wir auf, worauf bei der Auswahl von Datenschutzspezialisten zu achten ist, welche Leistungen Sie von einem Rechtsanwalt für Datenschutz erwarten können – und welche Vorteile spezialisierte Datenschutzberatung als Alternative bietet.
Was für Unterstützung durch einen Anwalt spricht
Der Gedanke, sich bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen an einen Anwalt zu wenden, liegt nahe. Als juristischer Profi ist er mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie angrenzenden Rechtsbereichen wie dem Arbeitsrecht oder IT-Recht vertraut. Der Einsatz eines Anwalts für Datenschutz oder einer spezialisierten Kanzlei bringt insbesondere folgende Vorteile mit sich:
- Fundierte Rechtsberatung auf Basis aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung
- Erfahrungen aus Gerichtsverfahren und juristischen Auseinandersetzungen
- Vertretung in Streitfällen mit Betroffenen, Behörden oder Geschäftspartnern
Was Sie beachten sollten
Trotz juristischer Kompetenz kann die anwaltliche Unterstützung im betrieblichen Datenschutz an Grenzen stoßen. In der praktischen Umsetzung ist die Kombination aus rechtlichem Verständnis, technischer Expertise und organisatorischem Know-how entscheidend. Folgende Punkte sollten Sie bei der Wahl Ihres Datenschutzpartners berücksichtigen:
- Selten ausschließlicher Fokus auf Datenschutz: Aktuell (Stand Juni 2025) existiert kein Fachanwaltstitel für Datenschutzrecht. Viele Kanzleien bieten Datenschutz „mit an“, ohne sich ausschließlich auf dieses komplexe Themenfeld zu spezialisieren.
- Starke Konzentration auf Rechtsauslegung: Anwälte können hervorragend juristisch argumentieren. Für ein wirksames Datenschutzmanagement sind jedoch auch Kenntnisse in IT-Sicherheit, Prozessgestaltung, Risikomanagement und Compliance erforderlich – Disziplinen, die über die klassische Rechtsberatung hinausgehen.
- Beratungsleistung oft punktuell: Während ein Datenschutzanwalt meist bei konkreten Rechtsfragen oder Streitfällen hinzugezogen wird, braucht ein Unternehmen im Datenschutz meist kontinuierliche Begleitung, z.B. bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten oder im Zusammenspiel mit internen Abteilungen.
Datenschutzberatung als Alternative zum Anwalt
Sie benötigen operative Unterstützung im Datenschutzalltag? Dann kann eine spezialisierte Datenschutzberatung die bessere Wahl sein – insbesondere, wenn es um nachhaltige Umsetzung, organisatorische Integration und praxisnahe Lösungen geht. Mit unserer Datenschutzberatung stehen wir Ihnen als fachlich versierter Partner zur Seite:
- Fokus auf die Umsetzung der DSGVO und des BDSG in betrieblichen Prozessen: Datenschutzmanagement ist unser Kerngeschäft, keine Nebentätigkeit.
- Interdisziplinäres Team mit langjähriger Projekterfahrung: Unsere Berater verfügen über juristische, technische und organisatorische Fachkenntnisse – ein entscheidender Vorteil bei komplexen Fragestellungen.
- Branchenübergreifende Praxisexpertise: Ob Gesundheitswesen, Handel, Industrie oder Dienstleistung – wir kennen die branchenspezifischen Anforderungen und Besonderheiten im Datenschutz.
- Effiziente und praxiserprobte Lösungen: Wir entwickeln pragmatische Ansätze für ein wirksames Datenschutzmanagement – wirtschaftlich, umsetzbar und auditfähig.
Datenschutzberatung ist keine Rechtsberatung
Als externe Datenschutzbeauftragte oder Berater sind wir auf die operative Umsetzung der Datenschutzanforderungen spezialisiert – nicht auf die rechtliche Vertretung in Streitfällen. Wir helfen Ihnen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, datenschutzkonforme Prozesse zu etablieren und Ihr Unternehmen im Sinne der Rechenschaftspflicht (Accountability) abzusichern. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
- Entwicklung und Pflege von Datenschutzmanagementsystemen
- Vorbereitung und Durchführung von Datenschutzaudits
- Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierung
- Wahrnehmung der Rolle des externen Datenschutzbeauftragten
Wie können wir Sie beim Datenschutz unterstützen?
Ob punktuelle Beratung oder dauerhafte Begleitung – wir unterstützen Sie dort, wo es für Sie am meisten bringt. Gerne analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, wie Datenschutz effektiv und mit vertretbarem Aufwand in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden kann. Vereinbaren Sie einfach eine kostenlose Erstberatung und starten Sie mit uns in eine datenschutzsichere Zukunft.