Die Digitalisierung bringt häufig den Einsatz neuer Software mit sich. Bevor Programme jedoch produktiv eingesetzt werden, müssen sie getestet werden, um ihre Funktionalität und Eignung zu beurteilen. Dabei kann es vorkommen, dass Testsysteme personenbezogene Daten verarbeiten oder sogar in die Cloud zu externen Partnern übertragen. Dies birgt erhebliche datenschutzrechtliche Risiken: Eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten kann gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

EuGH-Urteil: Klare Grenzen für die Datenverarbeitung

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat sich mit dieser Problematik befasst. In dem verhandelten Fall klagte ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, weil seine personenbezogenen Daten für die Testphase einer cloudbasierten HR-Software verwendet wurden. Nach Ansicht des Arbeitnehmers war diese Verarbeitung nicht erforderlich, da auch fiktive Daten hätten verwendet werden können. Er argumentierte, dass er nicht verpflichtet sei, sich als reales Datensubjekt für Softwaretests zur Verfügung zu stellen.

Das Unternehmen verteidigte sein Vorgehen mit einer zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarung. Der EuGH entschied jedoch, dass Betriebsvereinbarungen keine gesetzlich unzulässigen Datenverarbeitungen legitimieren können. Somit wurde die Verarbeitung der Arbeitnehmerdaten als rechtswidrig eingestuft.

Wie Unternehmen Datenschutzverstöße vorbeugen

Unternehmen sollten beim Testen neuer Software besonders vorsichtig sein. Die Verwendung echter personenbezogener Daten, sei es von Mitarbeitern oder Kunden, birgt erhebliche Risiken und kann gegen Datenschutzvorschriften wie die DSGVO verstoßen. Stattdessen empfiehlt es sich, für Testzwecke fiktive Testdaten oder anonymisierte Daten zu verwenden, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden.

Darüber hinaus müssen Unternehmen in Anbetracht des EuGH-Urteils prüfen, ob ihre Betriebsvereinbarungen und Datenschutzdokumentationen überarbeitet werden müssen. Besonders das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sollte auf seine Aktualität und Rechtskonformität hin untersucht werden. So können mögliche Datenschutzverstöße verhindert und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Unsere Expertise für Ihren Datenschutz

Die rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz sind komplex und unterliegen einem ständigen Wandel. Wir unterstützen Sie dabei, datenschutzrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtskonforme Lösungen zu entwickeln. Wir helfen Ihnen bei der Überprüfung und Anpassung Ihrer Betriebsvereinbarungen sowie bei der Optimierung Ihrer Datenschutzdokumentation. Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich sicher aufzustellen.

Philipp Herold

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Experte für Informationssicherheit, Compliance und Datenschutz. Berät Unternehmen mit präzisen Lösungsansätzen und umfassendem Wissen zum Schutz sensibler Daten und gesetzlicher Anforderungen.

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