Mit der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) treffen Unternehmen eine clevere und zugleich ressourcenschonende Entscheidung. Der externe DSB bringt umfassendes Fachwissen mit und kann unabhängig agieren – ein Vorteil insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Allerdings ist das Thema Datenschutz damit nicht automatisch erledigt. Denn der DSB agiert zwar als Impulsgeber und Berater, benötigt jedoch zuverlässige Partner im Unternehmen selbst, um seine Aufgaben effektiv umsetzen zu können. Diese Rolle übernimmt der Datenschutzkoordinator.

Notwendigkeit des Datenschutzkoordinators

Der externe Datenschutzbeauftragte ist Experte für alle Belange des Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Er verfügt über das Know-how, um eine fundierte Bestandsaufnahme der datenschutzrechtlichen Situation im Unternehmen vorzunehmen, Schwachstellen zu identifizieren und notwendige Maßnahmen zu konzipieren – etwa zur Verbesserung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) oder zur Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten.

Doch als externer Berater hat er naturgemäß keinen vollständigen Einblick in interne Abläufe, Entscheidungswege oder Fachzuständigkeiten. So ist häufig nicht klar, an wen er sich bei Rückfragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten oder zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung wenden kann. Zur Erfüllung seiner Aufgaben als Datenschutzbeauftragter ist er deshalb auf Unterstützung aus dem Unternehmen angewiesen – genau hier kommt der Datenschutzkoordinator ins Spiel. Dieser fungiert als Bindeglied zwischen DSB und Organisation, sorgt für Transparenz und erleichtert eine effektive Zusammenarbeit.

Die Funktion des Datenschutzkoordinators ist nicht nur bei externen Datenschutzbeauftragten hilfreich. Auch ein intern benannter DSB profitiert erheblich von dieser unterstützenden Rolle, insbesondere in größeren Organisationen oder bei komplexen Strukturen. Denn auch ein interner DSB kann nicht gleichzeitig in allen Abteilungen präsent sein. Ein zentraler Ansprechpartner verbessert die Kommunikation, bündelt Informationen und schafft die notwendige organisatorische Unterstützung, damit datenschutzrechtliche Anforderungen effektiv umgesetzt werden können.

Aufgaben im Detail

Der Datenschutzkoordinator übernimmt eine zentrale Rolle im Datenschutzmanagementsystem (DSMS) des Unternehmens. Seine Aufgaben sind vielfältig und gehen über reine Koordinationsfunktionen hinaus. Die wichtigsten Tätigkeiten im Überblick:

  • Austausch von Information
    Der Datenschutzkoordinator ist Ansprechpartner für alle datenschutzbezogenen Belange innerhalb der Organisation. Er sammelt Informationen aus den Fachabteilungen – z.B. zu geplanten neuen Verarbeitungstätigkeiten, eingesetzten IT-Systemen oder Dienstleistern – und stellt diese dem externen DSB zur Verfügung. Umgekehrt sorgt er dafür, dass datenschutzrechtliche Anforderungen und Empfehlungen des DSB in die Organisation getragen und verstanden werden.
  • Umsetzung
    Datenschutz lebt von der Umsetzung im Tagesgeschäft. Zwar entwickelt der Datenschutzbeauftragte Konzepte und Richtlinien, doch deren Implementierung liegt bei den Fachabteilungen – zum Beispiel bei der Erstellung eines vollständigen Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, der Umsetzung von TOMs oder der Anpassung von Einwilligungsprozessen. Der Datenschutzkoordinator begleitet diese Schritte, erinnert an Fristen, moderiert interne Abstimmungen und sorgt für Kontinuität.
  • Meldefunktion
    Unternehmen verändern sich kontinuierlich – etwa durch neue Produkte, Geschäftsfelder, Dienstleister oder IT-Systeme. Diese Veränderungen können datenschutzrechtliche Relevanz entfalten, etwa wenn neue Datenkategorien verarbeitet oder Datenübermittlungen geplant werden. Der Datenschutzbeauftragte muss hier frühzeitig eingebunden werden, um Risiken zu bewerten oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Der Datenschutzkoordinator erkennt solche Veränderungen und informiert den DSB proaktiv.
  • Monitoring und Qualitätssicherung
    Ein wirksamer Datenschutz erfordert regelmäßige Überprüfung. Der Koordinator wirkt mit an internen Audits, überwacht die Umsetzung von Datenschutz-Maßnahmen und achtet auf die Einhaltung von Fristen und gesetzlichen Pflichten, etwa im Zusammenhang mit der Aufbewahrungspflicht von Dokumentationen oder der Aktualisierung von Datenschutzhinweisen.

Keine Pflicht zur Benennung eines Koordinators im Datenschutz

Der Begriff „Datenschutzkoordinator“ findet sich nicht ausdrücklich in der DSGVO. Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung gibt es daher nicht. Dennoch ist diese Funktion äußerst sinnvoll. Denn gemäß Art. 38 Abs. 2 DSGVO ist der Verantwortliche verpflichtet, den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen – sowohl organisatorisch als auch durch Bereitstellung von Informationen und Ressourcen. Ein Datenschutzkoordinator ist ein bewährtes Mittel, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.

In der Praxis hat sich die Rolle als organisatorisches Rückgrat des Datenschutzes etabliert – gerade in Unternehmen, in denen der DSB nicht intern, sondern extern tätig ist. Die Funktion verbessert nicht nur die interne Kommunikation, sondern auch die Effizienz der Umsetzung datenschutzrechtlicher Maßnahmen erheblich.

Wir unterstützen Sie beim Datenschutz

Ob in Hamburg, Düsseldorf oder Stuttgart, als externer Datenschutzbeauftragter sind wir bundesweit tätig. Gerne stehen wir auch Ihnen zur Seite – mit einem strukturierten Datenschutzkonzept, einer fundierten Bestandsaufnahme und passgenauen Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen.
Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen, die den Datenschutz nachhaltig verankern und gesetzeskonform umsetzen möchten. Für eine persönliche Einschätzung und konkrete nächste Schritte nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Fragen & Antworten zum Thema

Welche Anforderungen muss ein Datenschutzkoordinator erfüllen?

Ein Datenschutzkoordinator sollte mit dem organisatorischen Aufbau des Unternehmens sowie den internen Abläufen bestens vertraut sein. Darüber hinaus sind gute Kommunikationsfähigkeiten gefragt, um einen gehaltvollen und zugleich effizienten Informationsaustausch zwischen dem Unternehmen und dem externen Datenschutzbeauftragten zu gewährleisten.

Gibt es eine Weiterbildung zum Datenschutzkoordinator?

Eine spezielle Aus- oder Weiterbildung zum Datenschutzkoordinator ist keine zwingende Voraussetzung, um die Funktion zu übernehmen. Allerdings kann eine Weiterbildung von Nutzen sein, weil sie sicherstellt, dass ein Grundwissen rund um den Datenschutz vorhanden ist. Schulungen zum zertifizierten Datenschutzkoordinator werden von verschiedenen Einrichtungen angeboten, wie z.B. IHK oder TÜV.

Kann ein Datenschutzkoordinator den DSB ersetzen?

Nein, ein Datenschutzkoordinator ist kein Ersatz für den Datenschutzbeauftragten, weil die Qualifikation eine andere ist. Sollte aufgrund von Unternehmensgröße oder Tätigkeitsfeld die Pflicht zur Benennung eines DSB bestehen, lässt sich dies durch Benennung eines Datenschutzkoordinators nicht umgehen. In solch einem Fall muss ein DSB benannt werden. Der Datenschutzkoordinator kann diesen unterstützen, damit die gesetzten Ziele im Datenschutz sicher und effizient erreicht werden.
Philipp Herold

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