In vielen Unternehmen wird das Thema Informationssicherheit noch immer zu stark mit IT-Sicherheit gleichgesetzt. Dabei betrifft Informationssicherheit alle Unternehmensbereiche – von der Personalabteilung über das Controlling bis hin zum Vertrieb. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Informationssicherheitsrichtlinie, die klare Vorgaben zum Schutz von Informationen macht. Doch was genau ist eine Informationssicherheitsrichtlinie? Und warum reicht eine einzelne Richtlinie meist nicht aus?

Was ist eine Informationssicherheitsrichtlinie?

Eine Informationssicherheitsrichtlinie ist ein internes Regelwerk, das festlegt, wie Informationen in einem Unternehmen geschützt werden sollen – unabhängig davon, ob sie in Papierform, digital oder mündlich vorliegen. Das Ziel besteht darin, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen sicherzustellen.

Die Richtlinie richtet sich an alle Mitarbeitenden und enthält konkrete Verhaltensregeln, beispielsweise zur Nutzung mobiler Geräte, zum Umgang mit sensiblen Kundendaten oder zur Klassifikation von Informationen. Damit schafft sie die operative Grundlage für ein funktionierendes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS).

Unterschied zur Informationssicherheitsleitlinie

Die Begriffe „Informationssicherheitsleitlinie” und „Informationssicherheitsrichtlinie” werden häufig synonym verwendet. Sie unterscheiden sich jedoch klar in Zielgruppe und Inhalt:

  • Leitlinie: strategisches Dokument, meist durch die Geschäftsleitung verabschiedet. Sie legt die grundsätzlichen Ziele und die Bedeutung der Informationssicherheit im Unternehmen fest. Typische Inhalte: Sicherheitsziele, Geltungsbereich, Führungsverantwortung.
  • Richtlinie: operatives Dokument, das konkrete Maßnahmen und Verhaltensregeln für die Umsetzung der Sicherheitsziele beschreibt. Sie ist deutlich detaillierter als die Leitlinie und adressiert in der Regel bestimmte Zielgruppen oder Prozesse.

Kurz gesagt: Die Leitlinie zeigt den Weg, die Richtlinie regelt das „Wie“.

Domänenansatz: Eine Richtlinie reicht nicht aus

Informationssicherheit betrifft viele Bereiche. Deshalb genügt es in der Regel nicht, eine allgemeine Richtlinie zu formulieren. Häufig entscheidet sich der Informationssicherheitsbeauftragte für einen modularen Aufbau entlang sogenannter Domänen (Themenbereiche). Beispiele für solche Domänen sind:

  • Arbeitsplatzsicherheit
  • Mobile Geräte und Homeoffice
  • Passwortmanagement
  • Zugriffsrechte und Rollen
  • Umgang mit E-Mails und Phishing
  • Informationsklassifikation
  • Backup- und Wiederherstellungsverfahren
  • Umgang mit Dienstleistern / Dritten

Jede Domäne sollte durch eine eigene, spezifische Richtlinie abgedeckt sein. So bleibt das Regelwerk handhabbar, verständlich und zielgruppengerecht.

Was gehört in eine Informationssicherheitsrichtlinie?

Der genaue Inhalt hängt vom Thema und der Zielgruppe ab. Dennoch haben viele Richtlinien einen ähnlichen Aufbau. Folgende Elemente haben sich bewährt:

  1. Ziel und Zweck der Richtlinie
    Warum gibt es dieses Dokument? Welche Risiken sollen adressiert werden?
  2. Geltungsbereich
    Für wen und welche Systeme, Prozesse oder Informationen gilt die Richtlinie?
  3. Begriffsdefinitionen
    Klärung wichtiger Begriffe, um Missverständnisse zu vermeiden.
  4. Verhaltensregeln und Vorgaben
    Was wird von Mitarbeitenden konkret erwartet? Was ist erlaubt, was verboten?
  5. Verantwortlichkeiten
    Wer trägt wofür die Verantwortung (z.B. IT, Fachabteilung, Mitarbeitende)?
  6. Kontrollmechanismen
    Wie wird die Einhaltung überprüft? Gibt es Sanktionen?
  7. Verweise auf andere Dokumente
    Etwa auf die Infosec-Leitlinie, Schulungsunterlagen oder technische Anweisungen.

Tipps für die Umsetzung in der Praxis

Die Einführung von Informationssicherheitsrichtlinien ist mehr als ein formaler Akt. Hier einige Hinweise, die sich in der Praxis bewährt haben:

  • Top-down unterstützen
    Ohne Rückendeckung der Geschäftsleitung wird Informationssicherheit zur Alibiübung. Die Leitlinie sollte den Rahmen geben, die Richtlinien die Umsetzung regeln.
  • Zielgruppengerecht schreiben
    Kein IT-Fachchinesisch! Die Texte müssen verständlich, konkret und relevant für die jeweilige Zielgruppe sein.
  • Inhalte regelmäßig überprüfen
    Technik, Prozesse und Bedrohungslagen ändern sich. Richtlinien sollten mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
  • Schulungen und Kommunikation einplanen
    Richtlinien entfalten nur dann Wirkung, wenn sie bekannt sind und verstanden werden. Eine Einweisung bei Einführung ist Pflicht und regelmäßige Auffrischungen sind sinnvoll.
  • Dokumentation und Versionierung sicherstellen
    Änderungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Auch ältere Versionen sollten archiviert bleiben.

Fazit: Informationssicherheit braucht klare Regeln

Eine durchdachte Struktur aus Leitlinie und themenspezifischen Informationssicherheitsrichtlinien ist ein zentraler Bestandteil jedes wirksamen ISMS. Unternehmen schützen damit nicht nur ihre sensiblen Informationen, sondern stärken auch das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung, Einführung und Pflege ihrer Informationssicherheitsrichtlinien – von der ersten Gap-Analyse bis zur laufenden Betreuung im Rahmen eines ISMS. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie wir Sie dabei unterstützen können, den Schutz Ihrer Informationen professionell zu gestalten, nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung.

Philipp Herold

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Experte für Informationssicherheit, Compliance und Datenschutz. Berät Unternehmen mit präzisen Lösungsansätzen und umfassendem Wissen zum Schutz sensibler Daten und gesetzlicher Anforderungen.

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