Beitrag vom 02.07.2012
In Zukunft können Meldeämter Ihre Daten weitergeben ohne Einwilligung
Das neue beschlossene Gesetz vom Bundestag heißt „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“. Eigentlich sollten personenbezogene Daten, wie Name und Anschrift nur noch mit einer Einwilligung durch den Bürger möglich sein, für die Weitergabe an Dritte für Werbezwecke.