Beitrag vom 10.08.2022
BYOD – Bring Your Own Device erfordert maßgeschneiderten Datenschutz
Eine wachsende Anzahl an Unternehmen gestattet ihren Mitarbeitern die berufliche Nutzung privater Geräte, wie Laptops, Smartphones und Tablets. Derartige BYOD (Bring Your Own Device) Regelungen liegen im Trend, was in Anbetracht der gebotenen Vorzüge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht überrascht.