Seit mindestens einem halben Jahr unterstützen wir viele von Ihnen bei der Betreuung Ihrer Meldestellen nach dem Hinweisgebersystem. Am 17. Dezember 2023 trat für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und mindestens 50 Mitarbeitern die Pflicht zur Einrichtung von Meldekanälen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen oder kurz: HinSchG) in Kraft. Heute möchten wir Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit geben und unsere Erfahrungen mit Ihnen teilen.

Eingegangene Hinweise

In den von uns betreuten Meldestellen sind inzwischen zahlreiche Meldungen eingegangen. Etwa ein Viertel dieser Meldungen waren nicht valide oder nicht verfolgbar. Das bedeutet, dass etwa drei Viertel der eingegangenen Meldungen so ernst zu nehmen sind, dass weitere Maßnahmen oder Untersuchungen erforderlich sind, um Hinweise aufzuklären und Verstöße abzustellen.

Reaktionen auf valide Meldungen

Rund die Hälfte der eingegangenen Hinweise führte zur Aufdeckung und Behebung von Verstößen oder Problemen in Unternehmen in Zusammenarbeit mit unseren Experten. In anderen Fällen konnten interne organisatorische oder kommunikative Defizite aufgedeckt werden. Das bedeutet, etwa jeder zweite Hinweis führt dazu, dass Unternehmen Mängel prüfen und Lösungen entwickeln können. Ohne die Hinweise wären diese Verbesserungen in den Unternehmen vermutlich nicht eingetreten.

Was Sie tun können

Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter über das Hinweisgebersystem informiert sind und wissen, wie sie die Meldekanäle erreichen können. Nutzen Sie unsere Online-Schulung zum Hinweisgeberschutz, die Sie hier buchen können. Wussten Sie schon? Sie können die Schulung auch einfach selbst hier testen.

Was wir für Sie tun können

Falls Sie Fragen zum Ablauf der Bearbeitung von Hinweisen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir klären mit Ihnen, wie wir Ihnen am besten weiterhelfen können.

Immer Up-to-Date

Um sicherzustellen, dass Ihr Hinweisgebersystem stets auf dem neuesten Stand ist, bieten wir Ihnen eine Überprüfung im Rahmen eines Audits an. Dabei prüfen wir unter anderem, ob sich die Anforderungen in Ihrem Unternehmen geändert haben und ob die von Ihnen benannten internen Ansprechpartner noch aktuell sind. Vereinbaren Sie hier gleich einen Termin mit unseren Experten.