Wer Google-Dienste auf seiner Website einsetzt, ist verpflichtet, seine Besucher in der Datenschutzerklärung darüber zu informieren. Google hat zu diesem Zweck eine Seite mit ausführlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bereitgestellt und fordert Seitenbetreiber auf, diese Seite direkt in der Datenschutzerklärung zu verlinken.
Hintergrund zur DSGVO und den Google-Anforderungen
Um den Informationspflichten der DSGVO nachzukommen, müssen Website-Betreiber eine umfassende Datenschutzerklärung bereitstellen. Diese muss grundlegende Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten, wie z.B. die Nennung des Verantwortlichen oder die Zwecke der Datennutzung.
Nicht nur die DSGVO stellt Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen. Auch Google verlangt von Seitenbetreibern, die bestimmte Dienste des Technologiekonzerns nutzen, spezifische Angaben in der Datenschutzerklärung. Nach den Nutzungsbedingungen von Google sind Seitenbetreiber dazu verpflichtet – andernfalls droht die Nutzungsuntersagung.
Google fordert das Setzen eines Pflichtlinks
Vor wenigen Tagen gab es eine Neuerung bei den Pflichtinhalten, die Google von seinen Nutzern fordert. Der Tech-Konzern informiert jetzt auf einer speziellen Seite umfassend über die Verarbeitung personenbezogener Daten und verlangt von Website-Betreibern, einen Link zu dieser Seite zu setzen. Die URL des Pflichtlinks lautet: https://business.safety.google/privacy/
Dieser Link ist in die Datenschutzerklärung einzufügen, sobald einer der folgenden Google-Dienste verwendet wird:
- Google Ads Conversion Tracking
- Google Ads Remarketing
- Google AdSense
- Google (Universal) Analytics
- Google Analytics 4
- Google Forms
- Google Kundenrezensionen
- Google Maps
- Google Maps API
- Google Marketing Platform
- Google Meet
- Google Optimize
- Google reCaptcha
- Google Sign In
- Google Tag Manager
- Google Translate
- Google Web Fonts
Fazit
Die Einbindung der neuen Google-Vorgaben in die Datenschutzerklärung ist für Webseitenbetreiber, die Google-Dienste nutzen, unerlässlich, um sowohl den datenschutzrechtlichen Anforderungen als auch den Unternehmensrichtlinien von Google gerecht zu werden. Eine gut strukturierte und rechtssichere Datenschutzerklärung stärkt das Vertrauen der Nutzer und hilft, rechtliche Risiken zu minimieren.
Um Ihre Datenschutzerklärung immer auf dem neuesten Stand zu halten, empfehlen wir Ihnen unser Website-Monitoring. Wir entlasten Sie und sorgen dafür, dass Ihre Website immer optimal geschützt ist.
Unsere Berater stehen Ihnen außerdem gerne zur Verfügung, um eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung für Ihr Unternehmen zu entwickeln, die alle rechtlichen und plattformspezifischen Anforderungen erfüllt. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um mehr zu erfahren.