Cookie-Banner sorgen seit Jahren für Frust – bei Webseitennutzern ebenso wie bei Unternehmen. Neue Dynamik bringt eine aktuelle Empfehlung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Sie plädiert dafür, im Rahmen des EU Digital Omnibus verbindliche, maschinenlesbare Datenschutzpräferenzen und zentrale Einwilligungsdienste (Cookie-Manager) europarechtlich zu verankern.

Der Auslöser: Genervte Nutzer, uninformierte Klicks

Eine Umfrage des BfDI-„Datenbarometers“ unterstreicht das Problem der aktuellen Praxis:

  • Nur 43 % der Befragten wissen genau, was Cookies tun.
  • 60 % lehnen Tracking pauschal ab, wenn dies mit einem Klick möglich ist.
  • Über 80 % wünschen sich, dass einmal festgelegte Datenschutzeinstellungen automatisch für alle Webseiten gelten.

In Deutschland existiert mit der Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) bereits ein Rahmen für staatlich anerkannte Cookie-Manager. Der ursprüngliche Entwurf des EU Digital Omnibus (Art. 88b DSGVO-E) sah eine ähnliche, EU-weite Lösung vor. Im Ratsverfahren wurde dieser Passus zwar vorerst gestrichen, der BfDI fordert jedoch eindringlich, das Thema in den weiteren Verhandlungen wieder aufzugreifen.

Was bedeutet das technisch für Unternehmen?

Sollte sich eine automatisierte, maschinenlesbare Lösung auf EU-Ebene durchsetzen, könnten die störenden Pop-up-Banner zwar auf vielen Webseiten verschwinden. Für die IT- und Datenschutzprozesse in Unternehmen bedeutet das jedoch nicht zwangsläufig weniger Komplexität, sondern eine organisatorische Verschiebung:

  1. Signale verarbeiten statt Banner einblenden
    Anstelle eines Banner-Skripts müssen Systeme künftig die vom Browser übermittelten Signale (z. B. maschinenlesbare Header) in Echtzeit auslesen, richtig interpretieren und die Datenverarbeitung danach ausrichten.
  2. Nachweispflichten bleiben bestehen
    Auch wenn das Signal direkt vom Browser kommt, bleibt das Unternehmen nach der DSGVO in der Pflicht nachzuweisen, in welchem Umfang eine Einwilligung vorlag oder widersprochen wurde.
  3. Schnittstellen im Marketing-Stack
    Datenpräferenzen müssen nahtlos an Analytics-, CRM- und Werbesysteme weitergegeben werden.

Fazit & Empfehlung: Abwarten, aber informiert bleiben

Ein vereinfachtes Consent-Management auf EU-Ebene wäre für die Nutzererfahrung ein großer Schritt nach vorne. Dennoch gilt für Unternehmen: Wenn die Interaktion mit dem Nutzer automatisiert wird, verlagert sich die Aufgabe stärker in die technische Schnittstellen-Logik.

Da das Gesetzgebungsverfahren zum Digital Omnibus noch läuft und der finale Text nicht feststeht, besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf.Es empfiehlt sich jedoch, die weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene aufmerksam zu verfolgen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Verantwortlichen frühzeitig vorbereitet sind, falls maschinenlesbare Signale künftig zur Pflicht werden.

Haben Sie Fragen zur aktuellen Rechtslage oder zu Ihren bestehenden Datenschutz-Prozessen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Philipp Herold

Über Philipp Herold

Experte für Informationssicherheit, Compliance und Datenschutz. Berät Unternehmen mit präzisen Lösungsansätzen und umfassendem Wissen zum Schutz sensibler Daten und gesetzlicher Anforderungen.

Über uns

Die Herold Unternehmensberatung ist Ihr Partner für Risk Management, Informationssicherheit, Compliance und Datenschutz. Wir unterstützen Sie dabei, die geltenden Anforderungen in den Bereichen Risk Management, Informationssicherheit, Compliance und Datenschutz zu erfüllen.

Mehr über uns erfahren

Teambild Herold Unternehmensberatung

Beitrag teilen