Datenschützer stimmen zu für eine Identifizierbarkeit von Nutzern des Internets, wenn diese eigene Beiträge veröffentlichen.
Bei der Veranstaltung mit dem Betreff „Empfehlungen an den Gesetzgeber“ wurden die Anforderungen und Grenzen bezüglich des Persönlichkeits- und Datenschutzes beschlossen.
Demnach sollen alle eigenen Beiträge von Nutzern identifizierbar sein, um bei Rechtsverstößen eine Nachverfolgung zu haben. Den Internet-Dienstleistern wird das Recht zugesprochen die Namen und Internetverbindungen Ihrer Nutzer zu registrieren. Nach §§ 101 UrhG, 19 MarkenG, 140b PatG erhält der Betroffene bei bestätigten Persönlichkeitsrechtsverletzungen eine Auskunft zur Benennung des Rechtsverletzers.
Der Datenschutzbeauftragt Herr Simitis fordert das Recht auf anonyme Internet-Nutzung. Der Datenschutz muss sicher sein und darf nicht mit der Meinungsfreiheit verglichen werden im Bereich der Informationstechnologien.
Eine Strafverfolgung für Delikte wie z.B. Verleumdung ist schwer, wenn die Anonymität der Nutzer im Internet bleibt. Es ist dringend erforderlich eine Lösung zu finden um die Straftaten verfolgen zu können.

De-Anonymisierung im Internet
Beitrag vom 24.09.2012
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