Das neue beschlossene Gesetz vom Bundestag heißt „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“. Eigentlich sollten personenbezogene Daten, wie Name und Anschrift nur noch mit einer Einwilligung durch den Bürger möglich sein, für die Weitergabe an Dritte für Werbezwecke.

Die Bundesregierung hat den Protesten von Direktmarketing- und Inkassounternehmen statt gegeben. Der Bürger muss ausdrücklich widersprechen, ansonsten werden die Daten weitergegeben. Wenn die Daten aber nur zur Bestätigung oder Berichtigung der vorhandenen Daten benutzt werden, gilt der Widerspruch nicht.

In Berlin wird ein Formular für den Widerspruch gegen Auskünfte zu Wahlwerbezwecken als Download angeboten. Der Widerspruch muss immer schriftlich mit Namen, Anschrift, Datum und Ihrer Unterschrift eingereicht werden.

Quelle: www.zeit.de

 

Philipp Herold

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