Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hat sich das Datenschutzrecht in Europa grundlegend verändert. Die Verordnung bringt weitreichende Pflichten für Unternehmen, Behörden, Vereine – und auch für private Websitebetreiber – mit sich. Besonders wichtig: Wer eine Website betreibt, muss eine rechtssichere Datenschutzerklärung (DSE) bereitstellen.

Warum jede Website eine Datenschutzerklärung braucht

Sobald auf einer Website personenbezogene Daten verarbeitet werden, greifen die Vorgaben der DSGVO. Das kann bereits beim Hosting der Fall sein (etwa wenn der Server Logfiles speichert) oder wenn ein Kontaktformular bereitgestellt wird. Auch Tracking-Tools, Social-Media-Plugins oder Webanalyse-Dienste wie Google Analytics oder Matomo zählen dazu. Damit besteht für den Verantwortlichen die Pflicht, eine DSE bereitzuhalten.

Websitebetreiber unterliegen hier der Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO: Besucher müssen klar und verständlich darüber informiert werden, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck dies geschieht und welche Rechte ihnen zustehen. Eine veraltete oder unvollständige Datenschutzerklärung stellt daher ein Risiko dar – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für den Betreiber, der sich Bußgeldern und Abmahnungen aussetzen kann.

Unser DSGVO-konformer Datenschutzkonfigurator

Bereits vor dem Inkrafttreten der DSGVO haben wir unseren bewährten Konfigurator für Muster-Datenschutzerklärungen überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Er deckt ein breites Spektrum an Inhalten für die DSE ab. Mit wenigen Klicks lässt sich eine individuell passende Datenschutzerklärung erstellen, die die häufigsten Datenverarbeitungsvorgänge auf Websites abdeckt.

So funktioniert unser Datenschutzkonfigurator:

  1. Basisdaten erfassen: Im ersten Schritt geben Sie grundlegende Kontaktdaten an. Diese sind erforderlich, um z.B. den Verantwortlichen für den Datenschutz korrekt zu benennen.
  2. Dienste und Tools auswählen: Im zweiten Schritt definieren Sie, welche Dienste Sie auf Ihrer Website einsetzen – etwa Cookies, Analyse-Tools, Zahlungsanbieter oder Newsletter-Systeme. Auch der Einsatz eines Cookie-Banners kann angegeben werden.
  3. Erklärung generieren und einbinden: Abschließend erhalten Sie eine individuell erzeugte Muster-Datenschutzerklärung, die Sie direkt auf Ihrer Website verwenden können.

Bitte beachten Sie: Bei bestimmten Tools – etwa Google Analytics, Facebook Pixel oder eingebetteten YouTube-Videos – sind zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen notwendig, z.B. die Einholung einer Einwilligung über ein Cookie-Consent-Tool. Unser Konfigurator weist auf solche Besonderheiten hin und bietet weiterführende Hinweise.

Wann eine individuelle Datenschutzerklärung notwendig ist

Unsere Mustertexte decken viele gängige Szenarien ab. Doch gerade bei Unternehmenswebsites kommen oft zusätzliche Funktionen oder branchenspezifische Tools zum Einsatz, die unser Konfigurator nicht abfragt und damit eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung erfordern.  In solchen Fällen empfiehlt sich eine vom Datenschutzexperten individuell zugeschnittene Datenschutzerklärung. Hierzu beraten wir Sie gerne – nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Philipp Herold

Über Philipp Herold

Experte für Informationssicherheit, Compliance und Datenschutz. Berät Unternehmen mit präzisen Lösungsansätzen und umfassendem Wissen zum Schutz sensibler Daten und gesetzlicher Anforderungen.

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Die Herold Unternehmensberatung ist Ihr Partner für Risk Management, Informationssicherheit, Compliance und Datenschutz. Wir unterstützen Sie dabei, die geltenden Anforderungen in den Bereichen Risk Management, Informationssicherheit, Compliance und Datenschutz zu erfüllen.

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