Datenschutz im Gesundheitswesen
Datenschutz in Krankenhäusern, Laboren und Forschungseinrichtungen
Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Gesundheitswesen erfordert besondere Sorgfalt. Sobald ein Gesundheitsbezug besteht oder Gesundheitsdaten mit Personendaten verknüpft werden, gelten strengere Anforderungen an den Datenschutz. Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen, Laboratorien und andere im Gesundheitswesen tätige Organisationen müssen sich daher mit dem Schutz von Gesundheitsdaten auseinandersetzen.
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Was Sie über Datenschutz im Gesundheitswesen wissen müssen
Personenbezogene Daten mit Gesundheitsbezug gehören den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ an und unterliegen damit der höchsten Stufe im Datenschutz. Der Begriff „Gesundheitsdatenschutz“ ist allerdings nicht in der DSGVO verankert. Vielmehr soll diese Bezeichnung verdeutlichen, dass es um den Schutz von personenbezogenen Daten mit Gesundheitsbezug geht und somit besondere Vorsicht angebracht ist.
Gemäß DSGVO ist die Verarbeitung solcher Daten grundsätzlich verboten – es sei denn, es greift eine der in Art. 9 Abs. 2 DSGVO genannten Ausnahmen, etwa bei medizinischer Behandlung oder im öffentlichen Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
Beispiele für datenschutzrechtliche Fragenstellungen im alltäglichen Geschäftsbetrieb eines Krankenhauses:
- Patientendatenmanagement: Die sichere Erfassung, Speicherung und Verarbeitung sensibler Patientendaten ist entscheidend, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
- Notfallzugriff: Regelungen für den Zugriff auf Patientendaten im Notfall ohne Verletzung der Datenschutzrichtlinien.
- Mitarbeiterschulung: Regelmäßige Schulungen des medizinischen Personals zu Datenschutzbestimmungen und sicherem Umgang mit Daten.
- Dokumentationspflichten: Einhaltung der Dokumentationspflichten, um den Datenschutz und die korrekte Datenverarbeitung nachweisen zu können.
- Datenanonymisierung: Anonymisierung und Pseudonymisierung von Patientendaten für Forschungszwecke, um die Privatsphäre der Patienten zu schützen.
- Zugriffskontrolle: Sicherstellung, dass nur autorisiertes Personal Zugang zu vertraulichen Patientendaten hat, um Missbrauch zu verhindern.
Relevanz für die Praxis
Warum Datenschutz im Gesundheitswesen unerlässlich ist
Konzepte und Schutzmaßnahmen werden geschaffen, um die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren. Sollten personenbezogene Daten in die falschen Hände geraten, kann dies für betroffene Personen unangenehme Konsequenzen haben. Gesundheitsdaten können Rückschlüsse auf Krankheiten, psychische Zustände oder genetische Veranlagungen zulassen. Deren Offenlegung birgt daher besonders hohe Risiken für das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.
Eine der wichtigsten Aufgaben im Gesundheitsdatenschutz besteht darin, alle Personen, die relevante Daten erheben oder verarbeiten, angemessen zu sensibilisieren. Ob Arzt, Labormitarbeiter oder Praktikant: Alle müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und zugleich wissen, wie sie mit Patientendaten umzugehen haben, damit sich keine Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen ereignen.
Konsquenzen bei unzureichendem Datenschutz
Wenn Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens den Datenschutz nicht beachten, kann es zu Datenschutzverstößen kommen. Da einige dieser Daten als besondere Kategorien personenbezogener Daten gelten, kann dies im Ernstfall zu erheblichen Bußgeldern führen. Der Schutz dieser sensiblen Daten ist daher von größter Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Von der Herausforderung zur Lösung
Datenschutz in Klinken, Laboren und Forschungseinrichtungen professionell umgesetzt
Die meisten Kliniken und Forschungseinrichtungen verfügen nicht über das notwendige Fachpersonal, um den Datenschutz eigenständig und professionell zu regeln. Generell herrscht ein Mangel an qualifizierten Datenschutzexperten auf dem Arbeitsmarkt. Dieser Mangel betrifft alle Branchen, auch das Gesundheitswesen und die Forschung. Kliniken und Forschungseinrichtungen konkurrieren daher mit anderen Unternehmen und Organisationen um diese Fachkräfte. Damit verbunden sind hohe Risiken wie Abmahnungen oder Bußgelder.
Mit unserer spezialisierten Expertise im Gesundheitswesen identifizieren wir Schwachstellen frühzeitig, bewerten Risiken nach geltenden Datenschutz- und Sicherheitsstandards und implementieren wirksame Schutzmaßnahmen. Für unsere Kunden im Gesundheitswesen entwickeln wir maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte. Solch ein Konzept gewährleistet, dass die Anforderungen an den Datenschutz fortlaufend erfüllt werden und somit ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet ist.
Unsere Leistungen für Ihre Einrichtung
Ihr Partner und Dienstleister in Sachen Datenschutz
Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen und andere Organisationen des Gesundheitswesens profitieren von einer Zusammenarbeit mit uns nicht nur im Bereich des Datenschutzes. Unser Beratungsansatz berücksichtigt die betroffenen Daten auch unter dem Aspekt der Informationssicherheit. Dadurch ergeben sich Synergieeffekte bei der Erfüllung weiterer Regularien, wie z.B. NIS2. Das Ergebnis ist ein verbesserter Schutz bei hoher Kosteneffizienz.
Experten für den sicheren Umgang mit Gesundheitsdaten
Wenn auch Sie im Gesundheitswesen oder in der Gesundheitsbranche tätig sind und nach Möglichkeiten suchen, sich im Bereich des Gesundheitsdatenschutzes abzusichern, sind Sie bei uns genau richtig.
Die Herold Unternehmensberatung ist die richtige Wahl, wenn Sie eine individuelle Datenschutzlösung suchen, die sich passgenau in Ihre Organisation einfügt. Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu Informationssicherheit und weiteren Compliance-Themen – praxisnah, strukturiert und mit Blick auf das Wesentliche. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Sie ganzheitlich bei Datenschutz und Compliance unterstützen.
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