
Datenschutz Auditierung
Wir sind Ihr Partner für Audits im Datenschutz
Audits sind das beste Kontrollinstrument, um Ihren Datenschutz auf Herz und Nieren zu prüfen. Ein internes Audit dient der Selbstkontrolle und kann z.B. Schwachstellen im Datenschutz sichtbar machen. Durchgeführt von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, ebnet ein Datenschutzaudit den Weg zur Datenschutzzertifizierung.
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Was Sie darüber wissen sollten

Unternehmen sind für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) selbst verantwortlich. Welche konkreten Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, hängt davon ab, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Je nach Branche und den Geschäftsprozessen des Unternehmens sind andere Maßnahmen umzusetzen.
Ob Ihre Organisation geltende Datenschutzvorschriften einhält, kann die zuständige Aufsichtsbehörde per gezielter Prüfung ermitteln. Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO sind ein großes Risiko. Sollte ein Datenschutzverstoß festgestellt werden, droht die Verhängung eines hohen Bußgeldes.
Ein Datenschutzaudit kann sowohl freiwillig zur internen Kontrolle als auch im Rahmen gesetzlicher oder vertraglicher Anforderungen durchgeführt werden – z.B. nach Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) oder bei Auftragsverarbeitungen gemäß Art. 28 DSGVO.
Relevanz für die Praxis
Was bedeutet das für Sie?

Das Datenschutzaudit ist ein Instrument zur Bewertung des gegenwärtigen Stands im Datenschutz. Dabei werden technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO sowie Prozesse des Datenschutzmanagements systematisch überprüft. Es gibt verschiedene Gründe, warum sich Unternehmen für ein Audit entscheiden.
Grund 1: Auditierung als Bestandsaufnahme und Fahrplan zum sicheren Datenschutz
Höchste Sicherheit im betrieblichen Datenschutz verspricht ein ganzheitliches Datenschutzkonzept. Dessen Ausarbeitung beginnt mit der Erst-Analyse: Im Rahmen des Audits ermitteln unsere Datenschutzspezialisten, welche Risiken im Datenschutz bestehen. Datenverarbeitende Prozesse und Verfahren kommen bei dieser Bestandsaufnahme unter die Lupe.
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Datenschutzaudits entwickeln wir einen detaillierten Aktionsplan. Er gibt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung vor und dient gleichzeitig der Organisation aller Aufgaben. Über das Audit hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs.
Grund 2: Datenschutzaudit zur Kontrolle des Datenschutzkonzepts
Sie haben bereits ein Datenschutzkonzept ausgearbeitet und umgesetzt? In diesem Fall ist unser Datenschutzaudit das richtige Kontrollinstrument. Im Rahmen der Auditierung prüfen wir alle relevanten Bereiche und ermitteln, ob ein angemessenes Datenschutzniveau besteht und damit die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Ein solches internes Audit ist oft ein fester Bestandteil eines funktionierenden Datenschutzmanagementsystems (DSMS). Es unterstützt Sie dabei, Ihrer Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO nachzukommen und die Wirksamkeit Ihrer Datenschutzmaßnahmen regelmäßig zu belegen.
Ihr Unternehmen hat einen internen Datenschutzbeauftragten (DSB) benannt? Er muss sich nicht um alle datenschutzrechtlichen Fragen im Detail kümmern, entscheidend ist seine Kontrollfunktion. Unser Audit ist eine externe Unterstützungsleistung, die den DSB entlastet und für zusätzliche Sicherheit sorgt.
Grund 3: Kontrolle von Auftragsverarbeitungen / Verlängerung von Zertifizierungen
Einige Unternehmen lassen personenbezogene Daten von externen Partnern verarbeiten. Per Auditbericht sind derartige Überprüfungen der Auftragsverarbeiter und eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Datenschutzkonzepts als Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben nachweisbar.
Gut zu wissen
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen internen Audits, die der Eigenkontrolle dienen, und externen Audits, die von unabhängigen Dritten durchgeführt werden.
In besonders datensensiblen Branchen – etwa im Gesundheitswesen, in der Finanz- oder Versicherungsbranche – unterliegen Unternehmen oft zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen und Prüfmechanismen. Dort spielen Datenschutzaudits eine noch wichtigere Rolle, um branchenspezifische Standards zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.
Von der Herausforderung zur Lösung
Datenschutzaudit auf Ihr Unternehmen zugeschnitten
Audit ist nicht gleich Audit. Entscheidend ist, wie ein Auditor vorgeht. Jedes Unternehmen ist individuell zu betrachten, und es ist essenziell, dass die Datenschutzanforderungen risikobasiert und unter Berücksichtigung der Verarbeitungstätigkeiten wirksam umgesetzt werden.
Zudem unterstützt ein Audit Sie dabei, Ihre Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO zu erfüllen, indem Sie den Nachweis erbringen, dass Ihre Datenschutzmaßnahmen wirksam umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.
Ein Datenschutzaudit kann intern durch Datenschutzbeauftragte oder andere befähigte Mitarbeitende erfolgen. Viele Unternehmen beauftragen auch externe Datenschutzberater, um eine unabhängige Bewertung zu erhalten. Sollten Sie eine offizielle Datenschutzzertifizierung nach Art. 42 DSGVO anstreben, ist hierfür zwingend eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erforderlich.
Bei uns steht die individuelle Anpassung im Vordergrund: Wir berücksichtigen alle relevanten Bereiche, Dokumentationen und spezifischen Branchenanforderungen Ihres Unternehmens. Durch diesen individuellen Blick wählen wir die richtigen Ansätze im Rahmen unserer Audits. Nach einer gründlichen Ist-Aufnahme entwickeln wir maßgeschneiderte Maßnahmen, die eine optimale Sicherheit für Ihr Unternehmen gewährleisten.
Unser Angebot
Ihr Partner und Dienstleister in Sachen risikoorientiertem Datenschutz

Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewertung Ihrer Ist-Situation beim Datenschutz. Unsere Experten führen eine Bestandsaufnahme durch, um dann gemeinsam mit Ihnen ein Datenschutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Ebenso können wir Ihr bestehendes Konzept auf den Prüfstand stellen und bewerten. Ob als Vorbereitung auf eine Zertifizierung oder zur freiwilligen Selbstkontrolle – wir auditieren auf Wunsch anhand etablierter Standards, darunter:
- Unternehmen und Organisationen nach ISO 27701 (Erweiterung der ISO 27001 um Anforderungen an das Datenschutzmanagement)
- Behörden nach SDM 3.0 (Standard-Datenschutzmodell der Aufsichtsbehörden)
- Auftragsverarbeiter nach EuroPrise (European Privacy Seal)
Darüber hinaus bieten wir die Durchführung von Risk Assessments oder Transfer Impact Assessments (auch als Managed Service) an.
Wir sind Ihr Partner für Audits im Datenschutz
Wenn Sie eine Datenschutzzertifizierung anstreben, ist die Herold Unternehmensberatung Ihr zuverlässiger Partner. Wir bereiten den Weg vor, unter anderem mit der Einführung oder Feinabstimmung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS). Wir treffen alle vorbereiteten Maßnahmen einschließlich internem Audit zur Überprüfung. Darüber hinaus begleiten wir Sie beim Audit der Akkreditierungsstelle.
Wir helfen Ihnen zu verstehen, wo Sie mit Ihrem Datenschutzmanagement stehen, indem wir Ihre Prozesse und Systeme analysieren. Darauf aufbauend geben wir gezielte Empfehlungen zur Optimierung Ihres Datenschutzmanagements – z.B. zur Dokumentation, Rollenverteilung oder Nachweispflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Vereinbaren Sie ein Gespräch zur kostenlosen Erstberatung. Wir zeigen Ihnen, wie unser Team Sie beim Datenschutz konkret unterstützen kann und wie Ihr Unternehmen davon profitiert. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Fragen & Antworten
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Datenschutz Auditierung
Was ist ein Datenschutzaudit?
Im Rahmen des Audits wird überprüft, ob die geltenden Datenschutzbestimmungen (z.B. gemäß DSGVO) eingehalten werden – insbesondere, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sowie das Datenschutzmanagementsystem (DSMS) wirksam sind. Der Fokus kann auf das gesamte Unternehmen gerichtet sein oder auf bestimmte Verarbeitungstätigkeiten, wie eine Abteilung, einen Geschäftsprozess oder ein angebotenes Produkt (z.B. eine Software).
Wie oft wird ein Audit im Datenschutz durchgeführt?
Die DSGVO kennt keine Pflicht zur Durchführung von Audits, somit sind auch keine Zeitabstände / Häufigkeiten vorgeschrieben. Vielmehr ist das Audit ein Instrument, das die Bestandsaufnahme, Wirksamkeitskontrolle und spätere Selbstkontrollen im Datenschutz unterstützt.
Soll ein Audit dem Erhalt oder der Verlängerung einer Zertifizierung dienen, ist im Regelfall ein fester Zeitabstand (z.B. erneute Auditierung in zwei Jahren) vorgeschrieben.
Welche Kosten gehen mit der Auditierung einher?
Mehrere Faktoren beeinflussen die Kosten, insbesondere wer das Audit durchführt (z.B. interner Auditor, externer Dienstleister oder akkreditierte Zertifizierungsstelle) und welche Aufwände daran gekoppelt sind. Je umfangreicher das Datenschutzaudit ausfällt, desto höher liegen die Kosten. Im Zusammenhang mit Datenschutzzertifizierungen kann es von Bedeutung sein, ob es sich um das erste Zertifizierungsaudit oder ein Überwachungsaudit handelt.

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