Beitrag vom 05.06.2019
Führen einer Blacklist mit Kundendaten: Vorsicht beim Datenschutz
Einige Unternehmen führen schwarze Listen, auf denen unerwünschte Kunden oder Geschäftspartner stehen. Das Führen einer solchen Blacklist kann jedoch gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.