Freiburg im Breisgau ist die Heimat zahlreicher Unternehmen, die täglich Daten mit Personenbezug erfassen und speichern. Hierbei sind zwingend die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu berücksichtigen. Andernfalls drohen Datenschutzverstöße, die unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.
Im Falle eines Verstoßes kann die Aufsichtsbehörde auf eine Behebung des Problems mit anschließender Untersuchung des Vorgangs bestehen. Darüber hinaus drohen ein Imageschaden sowie ein stattliches Bußgeld, das an den Unternehmensumsatz gekoppelt ist.
Wirtschaftsstandort Freiburg
Freiburg im Breisgau liegt im Dreiländereck und gehört der trinationalen Metropolregion Oberrhein an. Die geografische Nähe zu Frankreich und zur Schweiz macht die Großstadt nicht nur zu einem Ort, der vom Tourismus geprägt ist. Sie ist ebenso bedeutsam für den internationalen Warenhandel.
Darüber hinaus nimmt Freiburg eine der führenden Rollen im nationalen sowie internationalen Feld der Forschung ein. Mehrere Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Hightech-Unternehmen sind vor Ort präsent. Dies schließt mehrere internationale Konzerne ein, wobei die Mehrheit der Unternehmen jedoch dem Mittelstand angehört.
Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Im Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte (DSB) für die Erreichung der im Datenschutz definierten Ziele verantwortlich. Er bringt Fachwissen ein und ist oft koordinierend tätig. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Falls solch eine Verpflichtung nicht besteht, kann eine freiwillige Benennung erfolgen.
Unternehmen haben die Option, einen Mitarbeiter aus den eigenen Reihen zum sogenannten internen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Doch gerade im Mittelstand mangelt es häufig an qualifiziertem Personal. Entsprechend wird die Rolle häufig outgesourct und damit ein externer Datenschutzbeauftragter benannt.
Vorteile eines externen DSB
Mit einer Betreuung durch uns als externer Datenschutzbeauftragter profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Fachlich am Puls der Zeit
Beim internen Datenschutzbeauftragten steht und fällt die Qualität des Datenschutzes mit der Kompetenz der verantwortlichen Person. Bei unzureichendem Fachwissen drohen Lücken im Datenschutz mit all ihren Konsequenzen. Als Datenschutzspezialist sind wir immer auf dem neuesten Stand und für das sich ständig verändernde Feld der Datenschutzgesetze und Technologien bestens gewappnet.
Schneller ans Ziel
Die Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten erfordert Zeit. Oft vergehen Monate, bis qualifiziertes Personal gefunden oder ausgebildet wurde. Unser Know-how steht hingegen sofort zur Verfügung, sodass Sie auf Ihrem Weg zum angestrebten Datenschutzniveau keine Zeit verlieren.
Weniger Ablenkung vom Tagesgeschäft
Datenschutz erfordert aufgrund seiner Komplexität eine hohe Aufmerksamkeit. Eine interne Lösung kann Management und Fachabteilungen umfassend in Beschlag nehmen. Mit unserem praxisnahen Beratungsansatz erreichen wir zügig Ihre Datenschutzziele, während Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
Vermeidung unnötiger Kosten
Auch ein interner Datenschutzbeauftragter verursacht Kosten. Hohe Gehaltsforderungen und zusätzliche Kosten für Aus- und Weiterbildungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Im Vergleich dazu liegen die Kosten für unsere Betreuung in der Regel deutlich niedriger.
Bessere Haftungssituation
Bei einer internen Lösung verbleibt das Haftungsrisiko im Unternehmen. Fehler des internen Datenschutzbeauftragten gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Als externer Datenschutzbeauftragter haften wir im Rahmen der vereinbarten Summe für unser Handeln, wodurch Sie besser abgesichert sind.
Leichterer Wechsel
Einen internen Datenschutzbeauftragten können Sie nicht von heute auf morgen austauschen. Eine Abberufung muss unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben erfolgen und der Beschäftigte genießt ergänzend einen ausgeprägten Kündigungsschutz. Bei unserer Leistung können Sie den Dienstvertrag innerhalb der vereinbarten Frist kündigen.
Datenschutzberatung
Verschiedene Gründe, wie z.B. sich verändernde Geschäftsprozesse, verlangen von Unternehmen, sich mit Fragen rund um den Datenschutz auseinanderzusetzen. Es folgen zwei Beispiele für solch datenschutzrechtliche Fragestellungen.
- Digitalisierung
Zunehmend häufiger tauschen Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner untereinander Informationen über Apps und Software aus. Vor der Inbetriebnahme solcher Dienste ist zu prüfen, wer Zugriff auf die Daten hat und ob beispielsweise eine Speicherung auf Servern in Drittstaaten erfolgt.
- Einsatz von KI
In einer wachsenden Anzahl an Unternehmensbereichen werden Daten von KI-Systemen verarbeitet. Auch hier ist Vorsicht gefordert, insbesondere was die Übermittlung von Daten an Server von externen Unternehmen betrifft.
Zur Lösung solcher und ähnlicher Herausforderungen im modernen Datenschutz stehen wir Unternehmen in Freiburg mit unserer Datenschutzberatung zur Seite. Unsere Datenschutzexperten analysieren Problemstellungen, entwickeln Lösungsansätze und helfen auch gerne bei der Umsetzung.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Freiburg
Für Unternehmen ist es wichtiger denn je, die gesetzlichen Datenschutzvorgaben zu kennen und einzuhalten. Auf diese Weise lassen sich Datenschutzverstöße bestmöglich vorbeugen. Wir unterstützen Unternehmen mit unserer Datenschutzberatung sowie als externer Datenschutzbeauftragter.
Als Beratungsunternehmen sind wir bundesweit tätig und unterstützen auch Organisationen in Freiburg und Umland. Gerne beraten wir auch Ihr Unternehmen bei Frage- und Problemstellungen rund um den Datenschutz.
Kompetentes Beraterteam
Unsere Berater verfügen über umfassendes Know-how und vielfältige Branchenkenntnisse. Hier stellen wir Ihnen eine Auswahl unserer erfahrenen Berater vor.
Gern beraten wir Sie
Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an einer Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 0800-5600831 (gebührenfrei) und über unser Kontaktformular.
Datenschutz in Freiburg