Datenschutz Quick-Check

Datenschutz Quick-Check

Mit unserem Datenschutz Quick-Check können Sie mit wenigen Schritten das Datenschutzniveau in Ihrem Unternehmen ermitteln.

Dieser Quick-Check richtet sich vor allem an nicht-öffentliche Stellen – also privat-rechtliche Organisation (GmbH, AG, KG, OHG, BGB-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen, Parteien usw.) sowie natürliche Personen (z.B. Einzelfirma, Selbstständige, Freie Berufe wie Rechtsanwälte und Ärzte) – nicht aber an Privatpersonen oder Familien.

Da sich die rechtliche Situation in jedem Unternehmen individuell darstellt und oft komplexe Fragestellungen auftauchen, verstehen Sie diesen Quick-Check als einen groben Anhaltspunkt. Eine Gewähr für die Richtigkeit der getätigten Angaben können wir nicht übernehmen.

Datenschutzniveau ermitteln

Erheben bzw. verarbeiten Sie in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten?

Überlegen Sie, ob Sie Daten sammeln, die eine Person direkt oder indirekt identifizieren, wie Namen, E-Mail-Adressen oder Standortdaten.

Beschäftigen Sie mehr als 20 Personen in Ihrem Unternehmen?

Zählen Sie alle Mitarbeiter, einschließlich Teilzeitkräfte und freie Mitarbeiter, um festzustellen, ob Ihre Gesamtmitarbeiterzahl 20 übersteigt.

Betreibt Ihr Unternehmen eine Website?

Bestätigen Sie, ob Ihr Unternehmen eine aktive Website hat, die für Geschäftszwecke genutzt wird oder Kundeninformationen sammelt.

Hat Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Prüfen Sie, ob eine Person in Ihrem Unternehmen speziell für die Überwachung der Datenschutzpraktiken und -richtlinien zuständig ist.

Informieren Sie Ihre Kunden / Mitarbeiter / Bewerber bei der Erhebung über die Verarbeitung ihrer Daten?

Überlegen Sie, ob Sie Personen bei der Datenerfassung über Zweck, Umfang und Nutzung ihrer Daten informieren.

Führen Sie ein vollständiges Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten (VVT)?

Prüfen Sie, ob Sie ein detailliertes Register aller Datenverarbeitungsaktivitäten führen, einschließlich Zweck und Art der verarbeiteten Daten.

Haben Sie Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung mit Ihren Dienstleistern getroffen?

Überlegen Sie, ob formelle Vereinbarungen mit externen Dienstleistern existieren, die in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten.

Haben Sie technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) für die Abläufe in Ihrem Unternehmen definiert?

Überprüfen Sie, ob Sie klare Sicherheitsmaßnahmen und -protokolle für den Schutz personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen etabliert haben.

Haben Sie in Ihrem Unternehmen eine Datenschutzleitlinie bzw. -richtlinie, in der der Umgang mit personenbezogenen Daten definiert ist, veröffentlicht?

Stellen Sie fest, ob Richtlinien vorhanden sind, die definieren, wie personenbezogene Daten in Ihrem Unternehmen gehandhabt werden.

Haben Sie in Ihrem Unternehmen ein Löschkonzept, in welchem die zulässige Speicherdauer und die Löschfristen personenbezogener Daten dokumentiert werden?

Überprüfen Sie, ob Sie ein System haben, das die Speicherdauer und Löschfristen für persönliche Daten festlegt und dokumentiert.

Existiert ein abgestuftes Berechtigungs- und Zugriffskonzept für Benutzer und Gruppen?

Beurteilen Sie, ob Ihr Unternehmen ein System hat, das den Datenzugriff basierend auf Benutzerrollen und -berechtigungen regelt.

Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Prozess zur Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde festgelegt?

Überlegen Sie, ob Verfahren existieren, um Datenschutzverletzungen effektiv zu erkennen und an die zuständigen Behörden zu melden.

Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Prozess, der die Bearbeitung von Auskunftsersuchen Betroffener festlegt?

Prüfen Sie, ob klare Verfahren vorhanden sind, um Anfragen von Personen bezüglich ihrer gespeicherten Daten zu bearbeiten.

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit?

Überlegen Sie, ob regelmäßige Schulungen oder Informationsveranstaltungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit für Ihre Mitarbeiter stattfinden.

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