Nach der DSGVO kommt die ePrivacy-Verordnung

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die EU zahlreiche Unternehmen unter erheblichen Druck gesetzt. Schließlich sind die Auswirkungen der Verordnung weit reichend und zugleich haben etliche Betriebe erst spät mit der Umsetzung begonnen. Streng genommen gibt es immer noch viele Unternehmen, die sich mit der DSGVO nur unzureichend auseinandergesetzt haben und nicht alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.

ePrivacy-Verordnung

Während etliche Unternehmen mit der DSGVO beschäftigt sind, befindet sich die nächste Verordnung bereits in den Startlöchern. Die Rede ist von der ePrivacy-Verordnung, die ursprünglich im Rahmen der DSGVO angepasst werden sollte. Allerdings kam es zu erheblichen Verzögerungen, weshalb der endgültige Beschluss durch die EU noch auf sich warten lässt.

Was regelt die ePrivacy-Verordnung?

Die ePrivacy-Verordnung dreht sich um die elektronische Kommunikation, angefangen von Telefon über Internet bis hin zum Einsatz von Messengern. Sie reguliert die Nutzung entsprechender Kommunikationskanäle bzw. schreibt Unternehmen und anderen Organisationen vor, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten sind.

Die geplanten Vorgaben werden aus Sicht von Unternehmen zum Teil erhebliche Einschränkungen zur Folge haben. Unter anderem sehen die Pläne der EU eine wesentliche Einschränkung des Einsatzes von Cookies auf Webseiten vor. Entsprechend könnten Unternehmen dazu gezwungen werden, ihre Webauftritte erheblich anzupassen.

Wann tritt die Verordnung in Kraft?

Bislang wurde die ePrivacy-Verordnung nicht einmal beschlossen, d.h. die inhaltlichen Bestandteilen sind nicht fix. Entsprechend lässt sich nicht verbindlich sagen, wann die Verordnung in Kraft treten wird. Bisherige Planungen der EU zielen auf den Mai 2019 ab. Ob dieser Termin noch zu halten ist, gilt als fraglich. Dennoch sollten Unternehmen das Thema nicht aus den Augen verlieren, denn ist die ePrivacy-Verordnung erst einmal beschlossen, wird in den meisten Fällen Handlungsbedarf bestehen.