Rechtssicherheit im Onlineshop: Beachten Sie diese Punkte

In den Anfangszeiten des E-Commerce hatten es Shopbetreiber noch leicht, weil die Rechtsvorschriften große Spielräume zuließen. Heute ist die Situation eine vollkommen andere. Der Gesetzgeber hat in mehreren Schritte neue Rechtsvorgaben geschaffen, die Betreiber von Onlineshops penibel einhalten müssen. Hinzu kommen zahlreiche Urteile aus der Rechtssprechung, welche das Korsett des Händlers zusätzlich einschnüren.

Rechtssicherheit E-Commerce

Wer das Thema Rechtssicherheit ausklammert, geht mit seime Webshop hohe Risiken ein. Zum einen drohen Schwierigkeiten mit Kunden, sollten AGB oder Widerrufsbelehrung nicht korrekt formuliert sein. Zum anderen drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschützer. Sollten die Abmahnungen begründet sein, lassen sie sich kaum abwehren, d.h. es folgen stattliche Kosten.

Wichtige Rechtselemente auf Shopseiten

Umso wichtiger ist es, die Rechtssicherheit der eigenen Website in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand zu stellen. Nachfolgend ein kurzer Überblick der wichtigsten Bereiche, die Unternehmen berücksichtigen sollten.

AGB: Ohne AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Generell empfiehlt es sich jedoch, den Shop mit eigenen AGB zu versehen. Bei Streitfällen vor Gericht kann dies von sehr großem Nutzen sein.

Datenschutzerklärung: An diesem Dokument führt kein Weg mehr vorbei, ganz besonders im Hinblick auf die mittlerweile geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Erklärung muss exakt auf den Shop abgestimmt sein, um Rechtssicherheit zu bieten. Dies gilt übrigens auch für weitere Bereiche der DSGVO, die nicht mit der Website in unmittelbarem Zusammenhang stehen, wie z.B. das Vorhandensein eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten.

Weitere datenschutzrechtliche Bestimmungen: Der Datenschutz betrifft nicht nur die Datenschutzerklärung. In vielen weiteren Bereichen der Website / des Onlineshops ist er zu berücksichtigen. Ein zentrales Thema sind datenschutzfreundliche Voreinstellungen, sodass beispielsweise nur dann die E-Mailadresse des Kunden an den Versanddienstleister weitergeleitet wird, wenn er im Vorfeld zugestimmt hat.

Widerrufsbelehrung: Wer an Verbraucher verkauft, benötigt eine Widerrufsbelehrung. Hier gibt es wiederum kaum Gestaltungsmöglichkeiten, am besten wird der offizielle Mustertext verwendet.

Online-Streitbeilegung: Hinweistext und Link zur europäischen Online-Streitbeilegung sind unverzichtbar geworden, ansonsten ist der Shop abmahnfähig.

Barrierefreiheit: Im Jahr 2025 ändern sich die Vorgaben rund um die Barrierefreiheit. Wer Produkte oder Dienstleistungen online Verbrauchern anbietet, muss seinen Shop entsprechend konfiguriert haben.

Unterstützung vom Profi erhalten

Dies war ein Auszug der wesentlichen Rechtsbereiche, die von Seiten- und insbesondere Shopbetreibern zu berücksichtigen sind. Für ausführliche Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!