E-Mail Marketing: Worauf beim Datenschutz zu achten ist

Lange Zeit scheuten die meisten Unternehmen vor dem E-Mail Marketing zurück. Doch in den letzten Jahren hat der Newsletter ein großes Comeback gefeiert. Immer mehr Verantwortliche werden sich des Potenzials bewusst, das ein gut umgesetzter Newsletter bietet. Schon allein die Tatsache, Interessenten und Kunden direkt ansprechen zu können und damit unabhängiger von Google, Meta und den anderen Techkonzernen zu sein, lässt die Herzen vieler Marketingchefs höher schlagen.

E-Mail Marketing Datenschutz

Jedoch gestaltet sich die praktische Umsetzung nicht mehr so leicht wie früher, besonders im Hinblick auf den Datenschutz. Mit Inkrafttreten der DSGVO wurde der Datenschutz erschwert, Unternehmen müssen mehr Aspekte denn je beachten. Tun sie dies nicht, drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutz.

Wesentliche Punkte, die zu beachten sind

Ein ganz entscheidender Punkt, der wegen des Datenschutzes berücksichtigt werden muss, ist das Einverständnis des Newsletter-Empfängers. Sofern es sich bei ihm um einen Verbraucher handelt, muss dieser im Vorfeld zustimmen. Ansonsten ist der Versand von E-Mails mit werblichem Charakter nicht gestattet.

Die technische Realisierung erfolgt über einen sogenannten Double Opt-in. Hierfür wird eine Anfrage-Mail versendet, auf welche der Empfänger reagieren muss. Erst wenn er einen darin enthaltenen Link anklickt, wird seine Anmeldung zum Newsletter bestätigt und gilt damit als abgeschlossen.

Bei der Anmeldung ist darauf zu achten, dass niemand ohne explizites Einholen des Einverständnisses automatisiert eingetragen wird. Früher gab es beispielsweise zahlreiche Händler, die beim Check-out Prozess ihres Shops die Newsletter-Anmeldung angeboten und das entsprechende Anmeldefeld mit einem Haken vorbelegt haben. Solch eine Vorbelegung ist aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen heute nicht mehr zulässig.

Falls der Empfänger keine weiteren Newsletter mehr erhalten möchte, muss er sich jederzeit abmelden können. Entsprechend besteht die Notwendigkeit, geeignete Abmeldelinks bereitzustellen – am besten innerhalb jeder versendeten E-Mail.

Ein kritischer Punkt ist außerdem die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Derartige Datentransfers sind nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zulässig – und viele Anbieter aus dem Umfeld des E-Mail Marketings sind in den USA ansässig. Eine rechtzeitige Prüfung der Rahmenbedingungen ist daher unabdingbar.

Mehr erfahren

Dies waren die wesentlichen Rahmenbedingungen, um das Newsletter-Marketing datenschutzkonform anzugehen. Aber existieren noch einige weitere Punkt, wie z.B. die Auftragsverarbeitung, über die mit Mail-Versendern ein Vertrag zu schließen ist. Sollten Sie ausführliche Informationen wünschen, beraten wir Sie hierzu gerne.