Der Skandal war perfekt, als bekannt wurde, dass Microsoft im September 2012 ohne Gerichtsbeschluss auf das E-Mail-Postfach eines Kunden zugegriffen hatte. Der Konzern wiegelte sämtliche Vorwürfe ab. Man habe sich schließlich selbst durchsucht und den Schritt vorab von hauseigenen Juristen prüfen lassen. Entscheidend in dem Zusammenhang ist allerdings der Hinweis auf die Nutzungsregeln und die Datenschutzbestimmungen für die E-Mail-Konten. Darin behält sich Microsoft ausdrücklich vor, einen Blick in die Postfächer zu werfen.

Für Firmen, die sensible Daten per elektronischer Post verschicken, ob nun Verträge, Baupläne oder auch nur Angebote für einen neuen PC, öffnen sich damit Abgründe. Das Problem: Nicht nur Microsoft lässt sich in den Datenschutzbestimmungen ein kleines Türchen offen. Laut dem britischen Guardian gilt das auch für andere große E-Mail-Anbieter wie Yahoo, Apple und Google.

„Yahoo ist berechtigt, auf Inhalte zuzugreifen und gegebenenfalls an Dritte weiterzugeben oder sie zu löschen, soweit Yahoo hierzu rechtlich verpflichtet ist oder dies nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig und rechtlich zulässig ist“, lautet die entsprechende Passage bei Yahoo. Google behält sich ebenfalls vor, die mit dem Konto verbundenen Informationen aufzurufen und weiterzugeben. Nicht viel anders schaut es bei Apple aus. Als Grund für diese Option wird überall die Sicherheit des Anbieters, seiner Kunden und der Öffentlichkeit genannt.

Auch wenn Microsoft künftig zwei Juristen-Teams entscheiden lassen will, ob die Kontrolle eines Nutzers ohne Gerichtsbeschluss angebracht ist, bleibt ein fader Beigeschmack. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte für den geschäftlichen und insbesondere den vertraulichen Schriftverkehr einen Bogen um die E-Mail-Dienste von Yahoo, Google, Apple und Microsoft machen. Um danach nicht vom Regen in die Traufe zu geraten, lohnt es sich, die Datenschutzbestimmungen potenzieller Provider genauer unter die Lupe zu nehmen.