Mailanfragen in Netzwerken: Wo verläuft die Grenze zum Spam?

Für Unternehmen und Freiberufler werden ausgedehnte Netzwerke, auch online, immer wichtiger – zum einen mit Blick auf mögliche Geschäftspartner und die Neukundenakquise, zum anderen aber auch in puncto Erfahrungsaustausch. Wer seine Fäden im World Wide Web spinnen und verknüpfen möchte, sollte allerdings aufpassen: Bei der ersten Kontaktaufnahme kann man bisweilen ordentlich auf die Nase fallen und darf sich dann auch noch mit Abmahnungen herumschlagen.

Die Geschichte, auf der dieser Hinweis basiert, hat sich im Netz wie ein Lauffeuer verbreitet. Ein freiberuflicher Mediengestalter hatte im Business-Netzwerk XING – nach eigenen Angaben ein soziales Netzwerk für berufliche Kontakte – ein anderes Mitglied angeschrieben und auf seine Dienstleistungen aufmerksam gemacht. Konkret wies der Freiberufler den Empfänger darauf hin, dass er noch keinen Imagefilm habe, und bot diesbezüglich eine kostenlose und unverbindliche Beratung an. Eine Nachricht, wie man sie vermutlich dutzendfach im Monat einfach löscht oder mit „kein Bedarf“ beantwortet. In dem Fall landete die E-Mail beim Anwalt des Empfängers, der dem Mediengestalter eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung zukommen ließ. Angesichts von 7.500 Euro als Gegenstandswert und einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung in Höhe von 5.100 Euro ganz gewiss kein Pappenstiel.

Gut, dass der Mediengestalter in weiser Voraussicht eine Vermögensschadenhaftpflicht inklusive passivem Rechtsschutz abgeschlossen hatte. Sie nahm sich der Abmahnung an, die man getrost als übertrieben und völlig unnötig bezeichnen kann. Doch selbst die Experten der Assekuranz hatten nur wenig Spielraum. Sie konnten die Abmahnkosten zwar drücken, das Problem an sich aber nicht ganz aus der Welt schaffen. Denn XING macht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unmissverständlich auf die Pflichten der Nutzer aufmerksam: Werbenachrichten, die an Mitglieder verschickt werden, mit denen man nicht vernetzt ist, gelten als Spam. Von daher war die Reaktion des Empfängers rechtlich korrekt, letztlich aber eher ein Beweis für Kirschkernschnitzerei und die Notwendigkeit einer guten Absicherung.