Über 50 Personen wurden von der Deutschen Telekom illegal überwacht anhand von Verbindungsdaten, um herauszufinden welche Mitarbeiter Daten an die Presse weitergegeben haben. Als Hauptangeklagter wurde der damalige Abteilungsleiter für die Konzernsicherheit vorgeladen, da dieser die alleinige Verantwortung für das illegale Überprüfen übernahm.

Gegen den damaligen Aufsichtsrats-Vorsitzenden wurde auch ermittelt, aber das Verfahren wurde eingestellt. Beide zahlten durch einen Vergleich über eine Million Euro an die Telekom, obwohl Sie kein Schuldeingeständnis abgaben.

Die Auswertung der Daten erfolgte durch eine externe Firma, die über 700.000 Euro erhielt. Der Vertrag war unwirksam, da die Auswertung rechtswidrig war und die bezahlte Rechnung wurde vom Landgericht Bonn als Untreue bestätigt.

Zudem hat der Angeklagte Vorschüsse für die Ermittlungen in Höhe von 175.000 Euro einbehalten, da er in Geldnöten steckte.

Das Gericht verklagte den Angeklagten aufgrund der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

Der Imageverlust der Telekom war enorm. Ein besserer Umgang mit sensiblen Daten wurde hierdurch veranlasst. Die Betroffenen erhielten eine Entschädigung und zudem spendete die Telekom 1,7 Mio. Euro an gemeinnützige Organisationen.

 

Philipp Herold

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